Wahl in Eching

Als Bürgermeister aufstellen lassen?

Eching · Am Sonntag, 3. Juli, findet in Eching die Wahl des ersten Bürgermeisters statt. Wahlvorschläge können noch bis spätestens Donnerstag, 12. Mai, bis 18 Uhr dem Wahlleiter zugesendet oder während der Öffnungszeiten im Rathaus Eching, Bürgerbüro (Zimmer-Nr. 0.6) eingereicht werden.

Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich an Gemeindewahlen zu beteiligen.

Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Wahlvorschlag einreichen. Für das Amt des ersten Bürgermeisters ist jede Person wählbar, die am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (nach Art. 116, Abs. 1 des Grundgesetzes); das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann auch eine Person gewählt werden, die weder eine Wohnung, noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde hat.

Artikel vom 25.04.2016
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