Erweiterung des Ehebegriffs

SPD will Änderung der Bayerischen Verfassung

Die SPD Taufkirchen will, dass die Schutzpflicht beim Ehebegriff des Artikels 124 auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gilt.	Foto: SPD Taufkirchen

Die SPD Taufkirchen will, dass die Schutzpflicht beim Ehebegriff des Artikels 124 auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gilt. Foto: SPD Taufkirchen

Taufkirchen · Die SPD Taufkirchen will die Bayerische Verfassung ändern. Sie wollen, dass die Schutzpflicht des Staates beim Ehebegriff des Artikels 124 auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gilt.

Das soll kein Scherz sein, das ist der Inhalt eines Antrages, den die Taufkirchner SPD auf ihrer Jahreshauptversammlung mit breiter Mehrheit beschlossen hat.

Mit dem Antrag wollen die Taufkirchner die endgültige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften erreichen, und zwar durch ein Befragung des Volkes. Freilich kann durch eine Erweiterung des Ehebegriffes in einer Landesverfassung keine automatische bundesweite Änderung einer bundesrechtlichen Regelung erfolgen. Das Ziel der Genossen ist vielmehr gesellschaftspolitischer Natur. Mit einer Entscheidung aus Bayern erhofft man sich die nötige Signalwirkung, um bundesweit eine andere Auslegung des Wortes »Ehe« zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht ist bisher davon ausgegangen, dass der grundgesetzlich geschützte Begriff der Ehe, stets heterosexuelle Partnerschaften umfasst. Im vergangenen Jahrzehnt wurden bundesrechtliche Regelungen erlassen, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften in vielen Bereichen der Gesellschaft mit der Ehe gleichstellen.

Eine vollendete Gleichstellung, vor allem im Hinblick auf die Adoption von Kindern, ist noch nicht gegeben. Karlsruhe legt solche Regelungen nach juristischen Maßstäben aus. Fragen wie »Was haben sich die Väter des Grundgesetzes dabei gedacht?« oder »Welche Anschauungen gibt es dazu in der Gesellschaft?« Verfassungsrechtsprechung ist also immer auch ein Ausfluss der gesellschaftlichen Stimmung im Land. Daran möchte die SPD-Taufkirchen anknüpfen und meint, dass es bereits – auch in Bayern – eine Mehrheit für die Beseitigung von Beschränkungen für Lebenspartnerschaften gibt.

SPD-Gemeinderat und ursprünglicher Antragssteller Matteo Dolce sagt: »Wir werden das Vorhaben natürlich einer rechtlichen Prüfung unterziehen. Heute haben wir unseren Antrag einem bayerischen Verfassungsrichter geschickt und ihn um eine Würdigung gebeten. Das ist aber nebensächlich. Wir wissen aus Erhebungen, dass eine Mehrheit der Deutschen für eine Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe ist. Andere Länder wie Irland, die USA oder das Vereinigte Königreich machen es uns vor. Es ist an der Zeit, dass wir uns dieser Normalität aufschließen.«

Ortsvereinsvorsitzende Birgit Schmidl ergänzt: »Mir ist es, egal ob ein Mensch auf Frauen oder Männer steht. Solange die zwei aus freien Stücken zueinander gefunden haben und zusammen sein wollen, ist es aus meiner Sicht die Pflicht des Staates, diese Gemeinschaft zu schützen. Es ist falsch, dass gleichgeschlechtliche Partner keine Kinder adoptieren dürfen. Das Kindeswohl hängt nämlich von der Fürsorge der Eltern ab und nicht von deren Geschlecht.«

Artikel vom 17.04.2016
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