KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
München · Residenz-Gala-Konzert
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
Vorsicht vor »falschen« Handwerkern!
Polizei München: Schützen Sie sich vor Trickdiebstahl und Trickbetrug
München · In letzter Zeit sind in München vermehrt Trickdiebe oder Trickbetrüger als vermeintliche Handwerker, angebliche Behördenmitarbeiter oder falsche Polizisten unterwegs.
Betrugs-Delikte, deren häufigsten Opfer unsere älteren Mitbürger sind
Diese sind nicht wählerisch. Sie beobachten von der Straße aus ihre oft betagten Opfer oder rufen vorher an oder sprechen sie auf der Straße an.
Die Täter sind erfinderisch und versuchen, Gutgläubigkeit, Höflichkeit und körperliche Unterlegenheit ihrer Opfer schamlos auszunutzen.
In vielen Fällen klingeln die Täter gezielt an der Haustür und schon steht der falsche Mitarbeiter z. B. der Stadtwerke vor der Wohnungstüre. Unter dem Vorwand, es habe im Haus selbst oder in der Nachbarschaft einen Wasserrohrbruch gegeben, gelangt der Täter in die Wohnung. Im Bad muss nämlich der Wasserdruck geprüft bzw. die Leitungen gespült werden.
Der Unbekannte fordert das Opfer auf, das Wasser laufen zu lassen und auch andere Wasseranschlüsse in der Wohnung oder im Keller werden überprüft. Beliebt ist auch ein angeblicher Legionellenbefall im Haus, da unbedingt sofort die Wasserqualität zu überprüfen ist. Gerne wird auch eine Geldrückzahlung in Aussicht gestellt, damit das Opfer sein Geldversteck preisgibt. Dieselbe Vorgehensweise gilt auch für falsche Telekom – Mitarbeiter, die den Antennenanschluss wegen des TV-Empfangs überprüfen muss.
Ebenso der falscher Polizist, der im Zusammenhang mit einer Straftat Falschgeld feststellen will. Ist das Geldversteck in der Wohnung sicher?
Ebenso der Bankmitarbeiter, der auffordert, das Geld in Sicherheit zu bringen. Der Täter handelt jetzt entweder selbst in dem Moment, in dem er unbeobachtet ist. Üblicherweise betritt aber der 2. Täter – vom Opfer unbemerkt – die Wohnung durch die offen gelassene bzw. lediglich angelehnte Wohnungstüre. Entwendet werden Geld oder auch Schmuck.
Die Tat dauert etwa 10 bis 15 Minuten.
Die Beschreibung des Täters ist in der Regel dürftig. Sie hinterlassen kaum Spuren, da sie in der Regel Handschuhe tragen.
Polizei gibt hilfreiche Hinweise
Mit einer breit angelegten Plakataktion in allen Stadtvierteln warnt die Münchner Polizei jetzt vor den Betrügern und gibt folgende Tipps:
1. Lassen Sie niemals Unbekannte in Ihre Wohnung!
2. Nutzen Sie Sicherheitsvorkehrungen wie Türspion, Gegensprechanlage oder Sperrbügel!
3. Sprechen Sie durch die geschlossene Türe. Lassen Sie den Unbekannten vor Ihrer Türe warten!
4. Überprüfen Sie die Angaben des Unbekannten durch telefonische Nachfrage bei der zuständigen Firma bzw. Behörde oder bei Ihrer Hausverwaltung! Kommunizieren Sie dies auch offen gegenüber der Person. Solche Maßnahmen schrecken potentielle Täter ab.
5. Sie können auch vorgeben, den Hausmeister, einen Nachbarn oder Ihre (vorgeblich anwesende) Tochter hinzuzurufen (gut geeignete Abschreckung). Oder prüfen Sie die Angaben über die Telefonauskunft oder im Internet.
6. Bei angeblichen Polizisten in Zivil lassen Sie sich den Dienstausweis durch den Türspion zeigen. Klären Sie über den polizeilichen Notruf 110 ab, ob es sich tatsächlich um echte Polizeibeamte handelt. Erst dann lassen Sie die Beamten eintreten.
7. Treffen Sie keine Vereinbarungen auf die Schnelle, bezahlen Sie nicht vorschnell. Seriöse Handwerker schicken Rechnungen, bestehen Sie auf Kostenvoranschlägen. Schwarzarbeit ist grundsätzlich strafbar – auch für den Auftraggeber.
8. Melden Sie verdächtige Wahrnehmungen unbedingt Ihrer Polizei. Und: gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit.
Was gilt im Zweifelsfall?
Verständigen Sie sofort die Polizei über den polizeilichen Notruf 110. Dies ist auch dann erforderlich, wenn der angebliche Handwerker aufgrund Ihrer Vorkehrungen die Tat abbricht und flüchtet.
Artikel vom 04.04.2016Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- München (weitere Artikel)
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)