Am Hauptbahnhof

Ludwigsvorstadt · Verstöße gegen das Waffengesetz

In dieser Taschenlampe verbirgt sich ein Elektroschocker. 	Foto: B-Polizei

In dieser Taschenlampe verbirgt sich ein Elektroschocker. Foto: B-Polizei

Ludwigsvorstadt · In zwei Fällen ermittelt die Bundespolizei unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Am Wochenende waren innerhalb weniger Stunden zwei Personen im Polizeigewahrsam, die beide Waffen mitführten, derentwegen sie sich nun strafrechtlich verantworten müssen.

Im ersten Fall hielt ein privater Sicherheitsdienstmitarbeiter eines Mode- und Souvernirshops am Münchner Hauptbahnhof einen 50-Jährigen aus Berg am Laim fest. Dieser hatte in dem Laden eine Mütze im Wert von 9,99 Euro entwendet.

Bei der Durchsuchung des 50-Jährigen fanden die Beamten ein Springmesser mit einer seitlich herausspringenden Klinge von über 8,5 cm. Der Mann hatte das Springmesser griffbereit in der Hosentasche mitgeführt. Er gab das Messer freiwillig heraus.

Nun muss er sich wegen Diebstahls mit Waffen und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Im zweiten Fall beleidigte ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Weilheim-Schongau im angetrunkenem Zustand am Querbahnsteig des Hauptbahnhofes eine Bahn-Sicherheitsmitarbeiterin. Der Mann verhielt sich auch nach Eintreffen einer alarmierten Streife der Bundespolizei aggressiv und musste gefesselt zur Wache am Gleis 26 gebracht werden.

Bei der Durchsuchung seines mitgeführten Rucksackes fanden die Beamten einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker. Der Heranwachsende aus dem Oberland muss sich nun wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Der nicht aufgeladene Elektroschocker wurde beschlagnahmt. Beide Personen konnten die Wache nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen.

Artikel vom 08.03.2016
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