Bis 30 Kilometer vor der Grenze

Einsatz der Bundespolizei im Warteraum Asyl in Erding nicht möglich

München/Erding · Der Einsatz der Bundespolizei im Warteraum für Asylanten in Erding ist nicht möglich.

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Bei einem Besuch des SPD-Bundestagsabgeordneten Ewald Schurer im Warteraum Asyl Anfang des Jahres hatte die Leitung des Camps darauf hingewiesen, dass ein Einsatz der Bundespolizei im Warteraum Asyl zur Durchsetzung der Registrierungen der ankommenden Flüchtlinge und Asylbewerber von Vorteil wäre.

Warum der Einsatz bis dahin nicht erfolgt sei, konnte Schurer zunächst nicht erläutern. »Ich habe daraufhin eine Anfrage an das zuständige Bundesinnenministerium gestellt, um zu erfahren, weshalb die Bundespolizei nicht im Warteraum Asyl eingesetzt wird«, berichtet der Erdinger Abgeordnete Ewald Schurer.

Das Bundesinnenministerium stellt in seiner Antwort von Anfang der Woche klar, dass der Einsatz der Bundespolizei im Warteraum Erding mangels gesetzlicher Zuständigkeit in sachlicher und räumlicher Hinsicht nicht möglich sei. »Die grenzpolizeiliche Zuständigkeit der Bundespolizei ist auf das Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern begrenzt. Da diese Voraussetzung in Erding aufgrund der Entfernung bis zur deutsch-österreichischen Grenze nicht gegeben ist, kann die Bundespolizei also nicht im Warteraum Erding eingesetzt werden«, resümierte Ewald Schurer.

Artikel vom 26.02.2016
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