Vorfahrt für Radfahrer in der Stadt

Stadträte stellen fraktionsübergreifenden Antrag an die Verwaltung

München · Politik ist nicht immer »einer gegen den anderen«. Im Münchner Stadtrat wurde am vergangenen Montag ein interfraktioneller Antrag von SPD, CSU, der Fraktion Die Grünen/Rosa Liste, der Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz Bürgerbeteiligung (bestehend aus FDP, HUT und Piraten) sowie der ÖDP und der Linken eingebracht, wonach die Umrüstung der Münchner Fahrradstraßen in »echte Fahrradstraßen« gefordert wird.

Ausgewiesene Fahrradstraßen sollen deutlichere Markierungen erhalten – zum Beispiel mit breiten Fahrradstreifen rechts und links oder einem breiten Streifen in der Mitte.

Mit einer Bevorrechtigung für Radfahrende ausgestattet, erhöhe sich die Attraktivität des Radfahrens in der Stadt, da ein schnelles Fortkommen gesichert sei und kein Abbremsen oder Halten an einbiegenden Straßen und Kreuzungen notwendig sei. Auf diese Vorfahrt für Radfahrende könne baulich für querende Autofahrende und/oder mit Vorfahrtsschildern hingewiesen werden.

Attraktivität des Radfahrens in der Stadt soll erhöht werden

Hierfür sollen in zwei Pilotprojekten – in einer bereits bestehenden Fahrradstraße und in einer Straße, die zukünftig als Fahrradstraße umgewidmet werden soll – Erfahrungen gesammelt werden. Außerdem wird Oberbürgermeister Dieter Reiter gebeten, darauf hinzuwirken, dass sich der Deutsche Städtetag beim Gesetzgeber auf Bundesebene für die Bevorrechtigung des Radverkehrs in Fahrradstraßen auch in Tempo 30-Zonen einsetzt.

»Es darf kein Zweifel daran bestehen, dass Radfahrer in diesen Straßen Vorrang und Vorfahrt haben«, erklärte Bettina Messinger, Radverkehrsbeauftragte der SPD-Fraktion. »Deswegen braucht es eindeutige und breite Markierungen. Anhand von zwei Fahrradstraßen soll ausprobiert werden, wie dies noch besser sichtbar gemacht werden kann.«

In Tempo 30-Zonen gilt auch in Fahrradstraßen derzeit rechts vor links. Dies könne nur aufwendig durch einen Schilderwald geändert werden. Daher die Initiative in Richtung des Deutschen Städtetags mit Blickrichtung auf eine generelle, bundesweite Gesetzesänderung.

Artikel vom 28.02.2016
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