Erneuter Rückschlag

Harlaching · Der Kampf um die Gartenstadt

Harlaching · Was hatten sich die Gegner einer aus ihrer Sicht zunehmenden Verschandelung der Harlachinger Gartenstadt rund um die Harthauser Straße vor wenigen Jahren zusammen mit dem sie vehement Erhalts unterstützenden Bezirksausschuss Untergiesing-Harlaching noch gefreut, als bei einem damals noch im Rohbau befindlichen Neubau an der Füllstraße die aus ihrer Sicht zunächst deutlich überdimensionierte Firsthöhe vonseiten des Münchner Verwaltungsgerichtes gestutzt und der Baubetreiber verpflichtet wurde, den Baukörper moderate, heißt niedriger zu gestalten.

Doch allzu oft ähnelt aufgrund einer liberalen Baugesetzgebung der Kampf der Gartenstadt-Bewahrer gegen zunehmende Verdichtung und wuchtigere Ausgestaltung der sensiblen Quartiere dem Streiten von Don Quichote gegen die Windmühlen der Bürokratie. Jüngst abzulesen am Fall der sogenannten »Harlachinger Residenz« unweit des früheren Streitobjektes. Das Objekt an der Willroiderstraße 5 mit zehn geplanten Wohneinheiten erregte das Missvergnügen von diversen Anwohnern ebenso wie des Bezirksausschusses. Ein Nachbar klagte schließlich – zog diese Klage aber nach einer negativ verlaufenen Verhandlung aber wieder zurück. Denn das Gericht hatte dem Kläger mit Verweis auf den früheren Fall in der Füllstraße keine Hoffnungen auf einen juristischen Erfolg gemacht. Damals habe die Stadt gegenüber dem Baubetreiber auf einwandfreier Grundlage erfolgreich für die Einhaltung der Bauhöhe-Grenzen eintreten können.

Dasselbe Rechtsmittel zur Klage gegen eine mögliche Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften wie der Kommune stehe dem privaten Kläger allerdings nicht zur Verfügung. Er könne nur gegen eine Störung seiner Eigentümerrechte durch den Neunachbarn klagen. Doch die rechtliche Latte wiederum liegt in diesem Fall nach einem Spruch des Bundesverwaltungsgerichtes besonders hoch. Chancen bestünden für einen Kläger wohl nur, wenn der Neubau mindestens zwei bis drei Etagen über die umgebende Bebauung hinausrage. Die Vokabeln vom »erdrückenden« oder »einmauernden« Zustand seien hier maßgeblich. Doch hier fällt den Beschwerdeführern im aktuellen Fall ausgerechnet die seit Jahren immer extensivere Neubebauung in der Harlachinger Gartenstadt quasi selbst auf die Füße. Die Umgebung selbst sei durch »massivste Bebauung« ohnehin vorausgerichtet. Eine Klage, so stellte das Gericht in Negativ-Aussicht, hätte keine Aussicht auf Erfolg. Der Bürger zog die Klage zurück. Der Bau-Boom in der Harlachinger Gartenstadt geht weiter. »Weitgehend ungehindert«, wie auch der örtliche Bezirksausschuss nicht erst seit diesem Urteil weiß.

HH

Artikel vom 28.01.2016
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