Gemeindeverwaltung erinnert an Einhaltung

Ottobrunn · Räum- und Streupflicht

Ottobrunn · Sobald es schneit oder friert, ­gehen bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden über nicht oder nur ungenügend geräumte und gestreute Gehwege ein.

Die Gemeindeverwaltung weist deshalb erneut auf die gemeindliche Räum- und Streuverordnung hin. Diese besagt, dass Anlieger zum ordnungsgemäßen Räumen und Streuen verpflichtet sind. Insbesondere ältere Mitbürger werden andernfalls erheblichen Gefahren ausgesetzt. Die Nichtbeachtung der Räum- und Streupflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden. Ältere Menschen, die selbst nicht mehr in der Lage sind, Schnee zu räumen, sollten nach Möglichkeit ihre Nachbarn um Hilfe bitten (ggf. gegen Entgelt). Andernfalls müsste eine Firma beauftragt werden.

Die gemeindliche Räum- und Streuverordnung ist im Rathaus erhältlich (Zi. Nr. 1.05) oder nachzulesen auf der Gemeindewebsite www.ottobrunn.de Pfad: »Rathaus und Bürgerservice«, »Satzungen und Verordnungen«. Bei Fragen steht das Ordnungsamt unter Tel. 60 08-505 oder unter ordnungsamt@ottobrunn.de gerne zur Verfügung. MO

Artikel vom 10.12.2015
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...