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Taufkirchen · Rechtliche Betreuung im Fokus

Taufkirchen · Krankheit, Unfall oder Alter. – Es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen selbst zu treffen. Hat man bereits selbst eine Vertrauensperson umfangreich bevollmächtigt, kann diese für einen handeln.

Ist das nicht der Fall und reichen andere Hilfen nicht aus, kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, der den Betroffenen in der Regelung seiner wichtigen Angelegenheiten unterstützen kann. Als Betreuer wird vorrangig ein Angehöriger bestellt. Nur wenn es keinen geeigneten Angehörigen gibt oder eine neutrale Person erwünscht wird, übernehmen Berufsbetreuer die Funktion. Eine rechtliche Betreuung meint aber nicht die persönliche soziale Betreuung vor Ort, sondern eine gesetzliche Vertretung nach außen. Der Betreuer steht dem Betroffenen beispielsweise bei der Erledigung schriftlicher und finanzieller Angelegenheiten (gegenüber Behörden, Heimen usw.) mit Rat und Tat zur Seite. Der für die Gemeinde Taufkirchen zuständige Mitarbeiter der Betreuungsstelle Landkreis München, Herr Huber bieten an jedem letzten Dienstag im Monat von 10 bis 12 Uhr eine Sprechstunde im Bürgertreff, Eschenstraße 46, 82024 Taufkirchen an. Start ist der 24. November. Dabei können Fragen zu den Voraussetzungen und der Führung gesetzlicher Betreuungen sowie zur Erstellung und Ausübung von Vollmachten gestellt werden. Zusätzlich wird die kostenpflichtige Beglaubigung von Vollmachten angeboten. Um Terminabsprache unter Tel. 62 21 25 95 wird gebeten.

Artikel vom 19.11.2015
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