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Neues Meldegesetz
Ottobrunn · Widerspruch
Ottobrunn · Die Gemeinde Ottobrunn informiert, dass nach dem neuen Bundesmeldegesetz sogenannte Übermittlungssperren für die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister eingerichtet werden können.
Die Bürger haben jetzt die Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen:
• Auskünfte an öffentlich-rechtliche Religionsmeinschaften, wenn ein Familienangehöriger keiner oder nicht derselben Religionsgemeinschaft angehört wie der Ehegatte oder die minderjährigen Kinder. Ausnahme: Datenerhebung für Steuerzwecke
• Auskünfte zur Wahlwerbung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger
• Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften sowie an Medien
• Auskünfte an Adressbuchverlage
Weitere Informationen gibt es beim Ordnungsamt unter Tel. 608 08-505. MO
Artikel vom 12.11.2015Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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