ADAC: Warnschilder ernst nehmen

Gefahr durch Wildwechsel

Jetzt ist wieder Wildwechselzeit. Der ADAC empfiehlt, besonders vorsichtig und mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren.	Foto: ADAC

Jetzt ist wieder Wildwechselzeit. Der ADAC empfiehlt, besonders vorsichtig und mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren. Foto: ADAC

München · Vor allem jetzt im Herbst ist auf den Straßen wieder verstärkt mit Wildwechsel zu rechnen.

Der ADAC rät, besonders während der Morgen- und Abenddämmerung äußerst aufmerksam zu fahren und auf Wildwechselwarnschilder zu achten. Taucht ein Tier am Straßenrand auf, muss die Geschwindigkeit sofort verringert und die Scheinwerfer abgeblendet werden. Zudem kann man versuchen, das Tier durch kurzes Hupen zu verscheuchen. Achtung: Ein Wildtier kommt meist nicht allein.

Was tun bei einem Wildunfall?

Ist ein Zusammenstoß dennoch nicht mehr vermeidbar, sollte man auf keinen Fall ausweichen, sondern das Lenkrad festhalten und schnell, aber kontrolliert abbremsen. Die Gefahr, durch Ausweichen die Kontrolle über seinen Wagen zu verlieren, ist deutlich höher als der Schaden durch den Zusammenstoß mit einem Tier. Nach dem Wildunfall als erstes den Warnblinker einschalten, das Warndreieck in ausreichendem Abstand zur Unfallstelle aufstellen und eine Warnweste anziehen. Anschließend sollten gegebenenfalls verletzte Personen versorgt und die Polizei informiert werden, die wiederum den zuständigen Förster verständigt. Getötetes Wild mitzunehmen ist strafbar und wird als Wilderei mit Geld- oder Haftstrafe bis hin zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs geahndet.

ADAC hilft bei Wildschäden

Wildschäden regulieren die Teil- oder Vollkaskoversicherungen. Die Teilkasko tritt bei einer Kollision mit Haarwild ein. Kann man nicht nachweisen, dass der Schaden durch einen Zusammenstoß mit Wild verursacht wurde, hilft die Vollkasko. Allerdings müssen Versicherte bedenken, dass sie in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Bei Tierkollisionsschäden ersetzt der ADAC seinen Mitgliedern bis zu 300 Euro für den Schaden, soweit die Kosten nicht eine Versicherung übernimmt, oder für die Eigenbeteiligung bei der Teilkasko.

Die Clubleistung gilt nur für das Fahrzeug des Mitglieds unabhängig davon, wer am Steuer saß. Informationen zur Wildschadenbeihilfe des ADAC und allen weiteren Clubleistungen erteilen die Experten in den ADAC ­Geschäftsstellen oder unter Telefon 08 00 / 5 10 11 12 (gebührenfrei).

Artikel vom 04.11.2015
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