TSV-Versammlung

Neubiberg · Außerordentliche Versammlung

Neubiberg · Am Donnerstag, 22. Oktober, um 19.30 Uhr sind die rund 1.500 stimmberechtigten Mitglieder des TSV zur Teilnahme an der außerordentlichen Generalversammlung des Gesamtvereines in der Sportgaststätte »MINOA« an der Zwerger Straße in Neubiberg aufgerufen.

Wie Vereinsratsvorsitzender Winfried Lindemann mitteilt, ist die außerplanmäßige Zusammenkunft der TSV-Mitglieder aufgrund der zu beschließenden Satzungsänderung zur Vereinssatzung gemäß § 10 Abs. 2 der aktuellen Vereinssatzung notwendig. Der Entwurf zur Satzungsänderung kann bereits seit Anfang Oktober auf der Internetseite des TSV eingesehen werden. Neben diesem Tagesordnungspunkt steht mit der »Ehrung verdienter Vereinsmitglieder« ein weiterer interessanter und für das Vereinsgeschehen wichtiger Beitrag zum Abschluss des Generalversammlungs-Abends auf der Tagesordnung.

Sollte die Generalversammlung zum oben genannten Zeitpunkt nicht beschlussfähig sein (Anwesenheit von mindestens 1/10 der ordentlichen Mitglieder) wird gemäß § 10 Abs.1 der Vereinssatzung eine neue Versammlung mit derselben Tagesordnung für 20 Uhr einberufen. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Artikel vom 20.10.2015
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