Kita-Gebühren werden voll zurückbezahlt

Stadt München muss dazu ihre Gebührensatzung rückwirkend ändern

München · Kehrtwende bei der Regierung von Oberbayern: Die Stadt München darf die Kita-Gebühren und das Verpflegungsgeld für den jüngsten Kita-Streik nun doch in vollem Umfang zurückbezahlen – ab dem ersten Tag und ohne Staffelung.

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Dazu muss sie rückwirkend ihre Gebührensatzung ändern. Die Regierung von Oberbayern als rechtliche Aufsichtsbehörde hat am Mittwoch mitgeteilt, dass sie keine Einwände gegen dieses Verfahren habe: »Eine solche Begünstigung für die Eltern, die ja regelmäßig Gebührenschuldner sind, ist rechtlich unproblematisch, zumal dies für die Stadt angesichts ihres Gesamthaushaltes nur geringe Bedeutung hat.

Die Stadt hat also nun grünes Licht für eine rückwirkende Änderung der städtischen Kindergarteneinrichtungsgebührensatzung und daran anschließend für die entsprechenden Rückzahlungen.«

Nach der bisher geltenden Regelung hätten die Eltern ihr Geld erst ab dem fünften aufeinanderfolgenden Streik-Schließungstag wiederbekommen, außerdem wäre die Höhe der Rückerstattungssumme gestaffelt gewesen. Bislang hatte die Regierung von Oberbayern darauf bestanden.

Artikel vom 11.06.2015
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