Schwangerenberatung im Gesundheitsamt

Ebersberg · Hilfestellungen zu allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft

Das Team der Schwangerenberatungsstelle vor dem Landratsamt Ebersberg: Petra Ruch, Ingrid Middendorf, Gabriele Pintz und Anja Röhrig (von links). 	Foto: LRA

Das Team der Schwangerenberatungsstelle vor dem Landratsamt Ebersberg: Petra Ruch, Ingrid Middendorf, Gabriele Pintz und Anja Röhrig (von links). Foto: LRA

Ebersberg · Die Freude ist groß. Ein Baby ist unterwegs. Nun entstehen viele Fragen, mit denen sich die werdenden Eltern an die Schwangerenberatung im Gesundheitsamt Ebersberg wenden können.

»Das Elterngeld, der Mutterschutz und die Elternzeit, sind Bereiche, zu denen wir oft gefragt werden«, berichtet Anja Röhrig vom Team der Schwangerenberatung. Welche Fristen muss ich bei der Anzeige der Elternzeit einhalten? Wohin muss ich den Elterngeldantrag schicken? Wo gibt es Hebammen? Wer bietet Geburtsvorbereitungskurse an? Das sind weitere Fragen, die den Beraterinnen oft gestellt werden. »Einige Schwangere befinden sich aber auch in einer schwierigen finanziellen Situation. Sie brauchen neben der allgemeinen Schwangerenberatung Informationen über gesetzliche Förderungen oder auch finanzielle Hilfen zum Beispiel über die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind.

Dort kann man unter anderem Unterstützung für die Erstausstattung eines Babys beantragen. Dazu zählen etwa ein Kinderwagen, ein Kinderbett, ein Autositz und die ersten Strampler«, so Röhrig. Aber nicht alle Frauen, die in die Beratungsstelle kommen, sind sich sicher, ob sie das ungeborene Kind austragen möchten. Deshalb berät die Schwangerenberatung diese Frauen im Rahmen der Konfliktberatung zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Die Beratung ist ergebnisoffen, da Selbstbestimmung und Eigenverantwortung immer im Fokus stehen. Nicht nur während der Schwangerschaft können sich Frauen, ihre Partner und Familien Rat und Hilfe holen.

Die Sozialpädagoginnen bieten auch eine längerfristige Begleitung - bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Thema dabei kann zum Beispiel weiterer Klärungsbedarf beim Betreuungs- und Landeserziehungsgeld sein. Nicht zuletzt auf dem Programm der Schwangerenberatungsstelle steht die sexualpädagogische Präventionsarbeit in Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen und Bildungsstätten. Dabei gehen die Sozialpädagoginnen mit unterschiedlichen Methoden, je nach Alter, Zielgruppe und vorhandenen Fragestellungen ein auf Themen wie Pubertät, Freundschaft und Partnerschaft, Sexualität und Körperlichkeit, Verhütung, Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten und HIV / Aids.

Eltern und Jugendliche können sich mit ihren Fragen aus diesem Themenbereich auch direkt an die Beratungsstelle wenden. Erreichbar ist die Schwangerenberatungsstelle über die Telefonnummern (0 80 92 / 823 364, -366, -368 und -270, ebenso über die E-mail-Adresse schwangerenberatung@lra-ebe.de

Artikel vom 29.05.2015
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