Auto waschen ohne Ärger

München · ADAC: Kostengünstige Programme nutzen

Wer seinen Wagen regel­mäßig pflegt, spart Ärger und Kosten.	Foto: ADAC

Wer seinen Wagen regel­mäßig pflegt, spart Ärger und Kosten. Foto: ADAC

München · Durchschnittlich sechs Mal im Jahr fährt der Deutsche sein Auto durch eine Waschanlage oder eine Waschstraße. Deutlich zu wenig, denn nicht nur für die Optik sind regelmäßige Wäschen wichtig, auch aggressive Verunreinigungen wie Vogelkot müssen regelmäßig beseitigt werden, um dauerhafte Schäden im Lack zu vermeiden.

Worauf vor und nach der Autowäsche zu achten ist, hat der ADAC zusammengestellt. Bei der Autowäsche in einer Waschanlage gilt: Teuer ist nicht unbedingt besser. Auch die einfachen kostengünstigen Waschprogramme machen ein Auto sauber und reichen daher meistens aus. Zusatzprogramme wie Wachse oder Versiegelungen sind zwar oft gut fürs Auge, bringen aber insgesamt wenig für die Haltbarkeit des Fahrzeugs. Tipp: Die Waschqualität an anderen Fahrzeugen »ablesen«. Denn weder Preis noch Waschdauer sind Qualitätsmerkmale für Waschanlagen oder Waschstraßen. Daher lohnt es sich, vor der Wäsche einen Blick auf bereits gewaschene Autos zu werfen, um zu sehen, wie gut die Reinigungsqualität der Anlage ist.

Das Auto vor dem Waschgang richtig vorbereiten. Das heißt Antenne abschrauben, die Fenster schließen und die Scheibenwischer ausmachen, dabei auch an den Regensensor denken. Generell sollten Autofahrer immer die Hinweise dazu an den Einfahrten der Waschanlagen beachten. Richtig sauber wird das Auto durch die Vorwäsche mit dem Dampfstrahler. Hier haben die Waschstraßen einen Vorteil vor Portalanlagen, denn dort werden die Fahrzeuge grundsätzlich manuell mit einer Hochdrucklanze eingesprüht. Der Dampfstrahler säubert die Problemstellen, an denen Waschanlagen oft scheitern, wie Rückspiegel, Windschutzscheibe und Felgen. Darüber hinaus können nicht entfernte, hartnäckige Schmutzpartikel in der Waschanlage wie Schmirgelpapier wirken und unschöne Kratzer verursachen.

Bei Schäden am Auto gilt generell, dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden am Kfz in der Waschanlage entstanden ist. Daher sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Verlassen der Waschanlage auf eventuelle Schäden überprüft werden. Etwaige Schäden müssen dann sofort beim Betreiber gemeldet werden. Je später ein Schaden entdeckt und gemeldet wird, desto schlechter stehen die Chancen glaubhaft zu machen, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist. Steht dies aber fest, kann vom Waschanlagenbetreiber Schadenersatz verlangt werden, wenn der Schaden durch nicht mehr aufzuklärende Fehler der Waschanlage entstanden ist und ein Fehlverhalten des Benutzers ausscheidet.

Artikel vom 12.05.2015
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