Rund ums Grillen

Stadt Garching gibt Tipps

Garching · Sommer, Sonne und den Grill anwerfen? Die duftenden Rauchzeichen eines Holzkohlegrills stoßen nicht nur auf Freude. Viele Nachbarn reagieren gereizt, wenn im Garten oder auf der Terrasse mit Holzkohle hantiert wird.

Um unangenehme Konfrontationen zu vermeiden, empfiehlt die Stadt Garching die Nachbarn spätestens 48 Stunden vorher über das Grillvorhaben zu informieren. Darüber hinaus sollte man sich vergewissern, dass die Nachbarn ihre Fenstern´geschlossen haben, so die Mitteilung der Stadt. Der Grillplatz sollte sich bestenfalls in der Ecke des Gartens befinden, wo der Rauch nicht zu den Nachbarn zieht. Dabei sollte möglichst ein schwach riechender Anzünder zum Einsatz kommen. Zudem würde eine gelegentliche Einladung der Nachbarn zum Grillen die Situation entspannen, heißt es weiter.

»Beim Grillen gelten die üblichen Grundsätze des nachbarschaftlichen Verhältnisses. Rücksicht und Kommunikation sind der Schlüssel zur Freiheit.« Grundsätzlich: Die meisten Gerichte gestatten das Grillen im Garten, auf der Terrasse und dem Balkon zwischen fünf Mal im Jahr und zwei Mal im Monat. In der Regel hat um 22 Uhr der Ofen aus zu sein. Dann müssen die Kohlen gelöscht und die Gespräche auf »Zimmerlautstärke« reduziert werden. Einige Gerichte erlauben an Geburtstagen oder an bis zu fünf weiteren Terminen eine Verlängerung bis Mitternacht.

Artikel vom 08.05.2015
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...