Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 17. November 2014:

Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Bauantrag zur Errichtung einer auf zehn Jahre befristeten Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Grundstück Schönleutnerstraße / Ecke Sonnenstraße, Fl.Nr. 36/6, Gemarkung Oberschleißheim

Beantragt wird die Genehmigung zur Errichtung einer auf zehn Jahre befristeten Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber. Die Unterkunft schafft Platz für 100 Personen. Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Die Maße der Gemeinschaftunterkunft betragen in der Länge 90,54 m und in der Breite je nach Bauabschnitt 8,74 m, 12,64 m und 6,50 m. Die Höhe der insgesamt zwei Geschosse beträgt 6,40m. Die Grundfläche beträgt insgesamt 1.300 m2. Das Gebäude ist ein Fertigbau aus einer Stahl- und Holzrahmenkonstruktion. »Der Bau- und Werkausschuss verweigert das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer auf zehn Jahre befristeten Asylbewerberunterkunft gemäß dem Bauantrag vom 9. September 2014. Das Grundstück für die Unterbringung von 100 Asylbewerbern ist auf Grund der geringen Grundstücksgröße (die kaum Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien bietet) und der Lage an der stark befahrenen Staatsstraße (St 2342), die eine große Gefahr für die Asylbewerber und Familien darstellt, völlig ungeeignet. Als Alternativvorschlag schlägt die Gemeinde das Grundstück an der Bahnhofsstraße vor, das auf Grund der Größe und der Lage deutlich besser geeignet ist und bittet das Landratsamt München mit der Schlösser- und Seenverwaltung nochmals in Verhandlungen zu treten.« Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Bauantrag zu diversen Umbaumaßnahmen im Zuge der energetischen Sanierung der Gebäude am Stutenanger 6, 8 und 10 Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplan Nr. 7 »Parksiedlung«. Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 und § 34 BauGB. Errichtet werden sollen unter anderem insgesamt 15 neue Wohneinheiten. Dafür werden die bestehenden Dachaufbauten umgenutzt und umgebaut. In den Gebäuden 8 und 10 werden jeweils sechs und im Gebäude 6 drei neue Wohneinheiten errichtet. Es sollen auch die insgesamt sechs Hauseingänge (zwei je Gebäude) umgebaut und mit Vordächern überdacht werden. Beantragt wird zudem eine Nutzungsänderung für eine Wohnung im 1. OG des Hauses 6 in eine Zahnarztpraxis. Ebenso wird eine Nutzungsänderung und eine Abtrennung des Hauseingangs-Foyers zu einer Ladenfläche im EG des Hauses 6, sowie die Umbauten von Trennwänden in den Gewerbeflächen im EG und Keller im Gebäude 6 beantragt. Weiter sollen je zwei Wohneinheiten in den Gebäuden 8 und 10 im 8. OG zu je einer größeren Wohneinheit zusammengelegt werden. Der Stellplatznachweis wurde geführt. »Der Bau- und Werkausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zu den genannten Baumaßnahmen gemäß dem Bauantrag vom 3. November 2014 herzustellen.« Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 18. November 2014

Antrag der Stadt Unterschleißheim auf Planung einer Ampelanlage im Bereich Kreuzung St 2342 – Birkhahnstraße; Antrag des CSU-Fraktion auf Errichtung eines Kreisels bei Mittenheim vom 22. September 2012; Entscheidung über weiteres Vorgehen In der Sitzung des Gemeinderates am 24. Juni 2014 erläuterte Erster Bürgermeister Böck die Planungen der Stadt Unterschleißheim zur Errichtung einer Ampelanlage an der Birkhahnstraße/St. 2342. Die Stadt Unterschleißheim hat auf Anregung des Gemeinderates Oberschleißheim in der oben genannten Sitzung eine Koordinierungsuntersuchung zur Ausweitung der bestehenden Grünen Welle »St 2342« in Unterschleißheim bis zum Knotenpunkt »St 2342/Bruckmannring« in Auftrag gegeben. Zusammengefasst kommt das Ingenieurbüro zu folgenden Ergebnissen: »Die Berechnungen haben ergeben, dass die Errichtung der Lichtsignalanlage »St 2342/Birkhahnstraße« unter den derzeit gegebenen Randbedingungen nur geringe Auswirkungen auf den Verkehrsablauf entlang der St 2342 hat. Für den ungünstigsten Fall, d.h. ohne Berücksichtigung einer Koordinierung und bei Vorliegen einer Nebenrichtungsanforderung, wurde für die südliche Zufahrt eine maximale Aufstelllänge von 40 m und für die nördliche Zufahrt eine maximale Aufstelllänge von 50 m ermittelt. In Abhängigkeit von der gewählten Koordinierung können sich trotz einer Nebenrichtungsanforderung diese Aufstelllängen weiter – im günstigen Fall auf 0 m - reduzieren. Die separate Linksabbiegespur in der südlichen Zufahrt ist mit einer Länge von ca. 20 m ausreichend lang, so dass keine Behinderungen des Geradeausverkehrs durch wartende Linksabbieger zu erwarten sind.

Darüber hinaus zeigt die in der südlichen Zufahrt ermittelte Aufstelllänge von max. 40 m, dass durch die Errichtung der Lichtsignalanlage »St 2342/Birkhahnstraße« keine Auswirkungen auf die ca. 320 m entfernte Lichtsignalanlage »St 2342/Bruckmannring« in Oberschleißheim zu erwarten sind. Es sind keine weiteren Anlagen im Verlauf der Staatsstraße derzeit in eine Koordinierung eingebunden.“ »Der Gemeinderat stimmt den Planungen der Stadt Unterschleißheim auf Errichtung einer Ampelanlage an der Birkhahnstraße/St 2342 unter der Voraussetzung zu, dass sämtliche Kosten hierfür von der Stadt Unterschleißheim getragen werden. Die Stadt Unterschleißheim hat die Gemeinde Oberschleißheim diesbezüglich von allen Kosten freizustellen. Diese Zustimmung beinhaltet ausdrücklich keine Vorabentscheidung hinsichtlich des Verlaufs der St 2342-neu (Ortsumfahrung Oberschleißheim) und fordert die Stadt Unterschleißheim auf, die Gemeinde Oberschleißheim bei den Bestrebungen zur Realisierung dieser wichtigen verkehrspolitischen Maßnahme zu unterstützen. Der Antrag der CSU-Fraktion auf Errichtung einer Kreisverkehrsanlage vom 22. September 2012 hat sich somit erledigt.« Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Artikel vom 17.02.2015
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