Grundsteuer und Abfallgebühren unverändert

Ottobrunn · Keine Abgabenbescheide

Ottobrunn · Die Gemeinde Ottobrunn weist darauf hin, dass sich sowohl die Grundsteuer als auch die Abfallgebühren 2015 gegenüber dem Vorjahr nicht verändert haben. Daher werden in diesem Jahr keine Grundabgabenbescheide verschickt. Die bisher erteilten Abgabenbescheide bleiben gültig.

Die Grundsteuer und die Abfallgebühren werden jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. fällig. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen oder die Anzahl der Müllbehälter ändern, erhalten Sie im Laufe des Jahres die Änderungsbescheide. Bitte beachten Sie auch, dass die SEPA-Vorankündigungen von 2014 ihre Gültigkeit für das laufende Jahr beibehalten. MO

Artikel vom 04.02.2015
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