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Haftbefehl gegen 21-Jährigen Arbeitslosen erlassen
Konten waren leergeräumt
Giesing · Ein 28-Jähriger Bühnenbauer und dessen Freundin waren am 9.8.2000 in den Urlaub gefahren und hatten seinen Bruder mit der Betreuung der gemeinsamen Wohnung in Giesing beauftragt.
Der Bruder des Bühnenbauers ermöglichte dann einem Bekannten von ihm, einem 21-Jährigen Arbeitslosen, vorübergehend diese Wohnung zu benützen.
Der 21-Jährige Arbeitslose war bereits vor längerer Zeit bei seiner Mutter ausgezogen und nächtigte bei verschiedenen Bekannten. Nachdem die beiden Wohnungsinhaber neben ihrer EC-/Spar-Card auch die dazugehörigen Geheimnummern in der Wohnung hinterlassen hatten, war es für den 21-Jährigen Deutschen ein Leichtes, sich damit Bargeld an Geldautomaten zu besorgen. So hob er in der Folgezeit innerhalb von nur zwei Wochen von den Konten der Wohnungsmieter insgesamt über 20.000 DM ab.
Als das Paar am 21.8.2000 aus dem Urlaub zurückkehrte, mußten sie feststellen, daß ihre Konten leergeräumt waren. Sie erstatteten daraufhin Anzeige bei der Polizei. Vermutlich durch den Bruder des 28-Jährigen Wohnungsmieters, der dem 21-Jährigen Arbeitslosen Zugang zur Wohnung ermöglicht hatte, erfuhr dieser von der Anzeige und teilte noch am gleichen Tag der Feuerwehrzentrale mit, daß er von der Polizei »gesucht« wird. Diese Information gab die Feuerwehr der Polizei weiter, und so konnte der 21-Jährige deutsche Arbeitslose noch am gleichen Tag in einer Wohnung im Arnold-Schönberg-Weg festgenommen werden. Die Spar-Card des 28-Jährigen Bühnenbauers und Kontoauszüge von dessen 36-Jähriger Freundin hatte er noch bei sich.
Bei seiner Vernehmung gab der 21-Jährige den Sachverhalt zu. Seinen Geldbedarf begründete er damit, dass er geldspielautomatensüchtig sei. Er verspielte hierbei den Großteil des erlangten Geldes. Der Rest ging für den täglichen Bedarf und Besuche in Diskotheken drauf. Mit seiner Festnahme konnten noch weitere EC-Karten-Missbräuche geklärt werden. Vom 30.6. bis 6.7.2000 hob er mit der EC-Karte eines 24-Jährigen Sozialhilfeempfängers, der ihn damals bei sich wohnen ließ, über 1.000 DM ab. Der 24-Jährige hatte dem 21-Jährigen leichtsinnigerweise auch die Geheimnummer gegeben.
Weil der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz hat und auch Absichten äußerte, sich nach Rio de Janeiro abzusetzen, wurde er dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl.
Artikel vom 14.09.2000Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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