Für mehr Ruhe und Gesundheit

Stadt München fördert den Einbau von Schallschutzfenstern

München · Das Schallschutzfensterprogramm (SSFP) des Referats für Gesundheit und Umwelt (RGU) wird räumlich erweitert. Es gilt ab sofort grundsätzlich in allen Bereichen Münchens, in denen der Lärmpegel von tagsüber 70 dB(A) beziehungsweise nachts 60 dB(A) überschritten wird.

Mit dem Programm wird der Einbau von Schallschutzfenstern in Münchner Gebäuden mit bis zu 3.000 Euro je Wohnung gefördert. Insgesamt stehen 810.000 Euro bis 2016 und damit 270.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Ob ein Gebäude oder eine Wohnung in einem der förderfähigen Gebiete in München liegt, kann über eine Suchmaske im Internet unter www.muenchen.de/laerm abgefragt werden. Dort sowie in der Stadt-Information im Rathaus und im Bauzentrum München, Willy-Brandt- Allee 10, gibt es auch den Förderantrag. Im Förderjahr 2013/2014 wurde der Schallschutz durch Fenster in 17 der 24 Untersuchungsgebiete des Lärmaktionsplans gefördert.

Bei den Untersuchungsgebieten handelt es sich grundsätzlich um die Straßenabschnitte Münchens mit der höchsten Lärmbelastung bei dichtester Besiedelung. Zunächst stand das Förderprogramm Lärmgeplagten zur Verfügung, in deren Wohnbereichen aus räumlichen oder planungsrechtlichen Gegebenheiten oder aus anderen Gründen aktive Lärmschutzmaßnahmen (zum Beispiel Lärmschutzwand) nicht umgesetzt werden konnten.

3000 Euro pro Wohnung möglich

Der für das Förderjahr 2013/2014 für diese Gebiete zur Verfügung stehende Förderbetrag von 270.000 Euro wurde nicht ausgeschöpft. Mit den Rest- mitteln von 250.000 Euro wird das SSFP jetzt auf alle Bereiche von München, in denen gemäß der Berechnungen der Lärmkarte 2007 Lärmpegel von tagsüber 70 dB(A) beziehungsweise nachts 60 dB(A) überschritten werden, ausgedehnt. Förderanträge können ab sofort beim RGU gestellt werden.

Gefördert werden Fenster in Daueraufenthaltsräumen, darunter Küchen, die größer als acht Quadratmeter sind, Wohnzimmer, Schlafzimmer sowie andere zu reinen Wohnzwecken genutzte Räume. Um eine Förderung zu erhalten, müssen neben dem Hauptkriterium auch alle weiteren, in den Förderrichtlinien zum Schallschutzfensterprogramm genannten Anforderungen erfüllt werden. Die Förderrichtlinien sind unter www.muenchen.de/laerm erhältlich.

Artikel vom 25.09.2014
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