Verkehrsaufklärungsaktion des Polizeipräsidiums

Für mehr Schulwegsicherheit

München · Für über 10.000 Kinder in der Stadt und im Landkreis München begann am Dienstag, 12.9.2000, mit dem ersten Schultag der »Ernst des Lebens«. Für über 100.000 Schulkinder im Bereich des Polizeipräsidiums München steigt mit dem täglichen Schulweg auch das Unfallrisiko.

So ereigneten sich im abgelaufenen Schuljahr in der Stadt und im Landkreis München 110 (+ 22) Schulwegunfälle mit 115 (+ 22) verletzten Schulkindern.

Mit dem Schulbeginn am 12.9.2000 und in den folgenden Wochen wird die Polizei im Rahmen der Gemeinschaftsaktion »Sicher zur Schule ­ Sicher nach Hause« verschiedene Verkehrssicherheitsaktionen durchführen. An Straßen und Fußgängerüberwegen in der Nähe von Grundschulen und an Schulbushaltestellen wurden Aktionsplakate »Nur bei Grün ­ den Kindern ein Vorbild« angebracht. Gekennzeichnete Fußgängerfurten und Übergangsstellen werden verstärkt von Schülerlotsen oder Schulweghelfern überwacht. Auch werden für diese Zeit vermehrt Geschwindigkeitskontrollen durch die Verkehrspolizei durchgeführt.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wurden seit Donnerstag, 7.9.2000 zu den schulwegrelevanten Zeiten an vielen Grundschulen Verkehrskontrollen durchgeführt, die Kraftfahrer dabei auf den Schulbeginn und die besondere Rücksichtnahme gegenüber Kindern hinweisen und ihnen dabei das Merkblatt »Er hat keine Knautschzone«, welches die Verkehrswacht München zur Verfügung stellt, sowie weitere einschlägige Broschüren ausgehändigt. Zusätzlich werden von der Verkehrspolizeiinspektion Verkehrserziehung und -aufklärung im Bereich von Schulen Aktionen mittels eines digitalen Tempomessgerätes durchgeführt. Der Verkehrsteilnehmer sieht auf einer Tafel die von ihm gefahrene Geschwindigkeit und wird von den Polizeibeamten angehalten. Das Ziel dieser Aktion soll sein, den Fahrzeugführern aufzuzeigen, wie schnell sie tatsächlich in einer 30 km/h-Zone gefahren sind und was in einer Unfallsituation passieren könnte. Bei dieser Aktion wird ausnahmsweise von einem Bußgeld oder Fahrverbot abgesehen.

Trotzdem werden parallel zu dieser Aktion Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, die bei Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit mit einer Geldbuße bzw. einem Fahrverbot geahndet werden. Es muss unser aller Anliegen sein, die gestiegene Zahl der (Schulweg)unfälle zu reduzieren.

Artikel vom 14.09.2000
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