Arbeit für Langzeitarbeitslose

Ebersberg · Was können die Kommunen des Landkreises tun?

Ebersberg · »Was können die Kommunen des Landkreises Ebersberg zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit beitragen?«, diese Frage hatte Landrat Robert Niedergesäß auf die Tagesordnung der letzten Bürgermeister-Dienstversammlung im Landratsamt gesetzt. Im Landkreis Ebersberg herr-scht bei einer Arbeitslosenquote von derzeit 2,3 Prozent de facto Vollbeschäftigung.

Auch Langzeitarbeitslose – sie sind in der Regel mindestens ein Jahr ohne Beschäftigung – haben hier vergleichsweise gute Chancen, wieder einen Arbeitsplatz zu finden. »Allerdings müssen viele von ihnen gezielt unterstützt und stufenweise wieder an das Arbeitsleben herangeführt werden«, erläutert der Landrat. »Denn erfahrungsgemäß ist Langzeitarbeitslosigkeit eines der größten Hemmnisse, die einer Rückkehr in das Arbeitsleben entgegenstehen«, so Niedergesäß weiter. Besonders erschwert wird der Wiedereintritt in das Arbeitsleben, wenn weitere Einschränkungen dazukommen wie beispielsweise eine chronische Erkrankung oder Überschuldung. Eine mögliche Stufe auf der Leiter zum Wiedereinstieg in das Arbeitsleben stellen die sogenannten Arbeitsgelegenheiten (AGH) dar.

»AGHs bieten langzeitarbeitslosen Menschen die Möglichkeit, sich wieder an einen Arbeitsalltag zu gewöhnen, Schlüsselqualifikationen zu erwerben oder aufzufrischen und die eigene Leistungsfähigkeit zu testen«, erklärt Hermann Schmidbartl, Leiter des Jobcenter Ebersberg. Träger von AGHs können u.a. die Gemeinden des Landkreises sein. Landrat Niedergesäß bat deshalb die Bürgermeister zu prüfen, ob und welche Arbeiten in ihren Gemeindeverwaltungen als AGHs erledigt werden könnten. »Erlaubt ist alles, was den Bürgern nützt, aber keine Pflichtaufgabe ist. Denken sie bitte darüber nach, welchen zusätzlichen Bürgerservice Sie schon lange anbieten wollten«, so Niedergesäß. »Das Jobcenter berät die Gemeinden gerne schon im Vorfeld der Konkretisierung von AGH und ist bei der Antragstellung behilflich«, ergänzt Schmidbartl. »Die geschaffenen Arbeitsgelegenheiten müssen  gemeinnützig sein und im öffentlichen Interesse liegen. Selbstverständlich dürfen mit AGH-Kräften keine Planstellen besetzt werden. Auch Aufträge, die bisher schon an Firmen vergeben wurden, sind für AGH-Kräfte ausgeschlossen«, so Schmidbartl weiter.

Denkbar wären beispielsweise die Mitarbeit im Kindergarten über den Betreuungsschlüssel hinaus, die Mitarbeit in der Bücherei bei außerplanmäßigen Bücherrenovierungen oder die zusätzliche Verschönerung des Erscheinungsbildes der Gemeinde. Reinigungsdienste an Schulen etwa im Pausenhof über die bestehenden Reinigungspläne hinaus, eine Mithilfe im Jugendheim ebenfalls über den Betreuungsschlüssel hinaus, wären weitere mögliche Einsatzoptionen. AGH-Kräfte erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Aufwandsentschädigung von 1,50 Euro je Arbeitsstunde. Neben Kommunen können auch öffentlich-rechtliche, privat gemeinnützige und sonstige Träger Arbeitsgelegenheiten anbieten. Letztere, wenn das öffentliche Interesse an der Durchführung der Arbeit deutlich größer ist als das Eigeninteresse des Trägers. Wer Interesse hat, eine Arbeitsgelegenheit anzubieten oder sich über die Voraussetzungen dafür informieren möchte, kann sich unter Tel. 0 80 92 / 82 56 66 beim Jobcenter Ebersberg informieren.

Artikel vom 18.07.2014
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