Die Meinung der Bürger zum Stadionstandort Fröttmaning ist gefragt

Raumordnungsverfahren anberaumt

Fröttmaning/Oberschleißheim · Die Vereine FC Bayern München e.V. und TSV 1860 München e.V. planen den Neubau eines reinen Fußballstadions am Standort »Gewerbegebiet Fröttmaning«.

Die Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München hat am 24.7.2001 nach Prüfung und Bewertung von drei grundsätzlich geeigneten Standorten mit großer Mehrheit beschlossen, nur noch den Standort Fröttmaninger Gewerbegebiet weiterzuverfolgen und das Planungsreferat beauftragt, in Abstimmung mit den Fußballvereinen die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens zu beantragen.

Die Regierung von Oberbayern überprüft als höhere Landesplanungsbehörde gemäß Art. 23 Abs. 2 BayLpIG entsprechend dem Antrag der Landeshauptstadt München das Vorhaben auf seine Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere auch auf seine Vereinbarkeit mit den überörtlichen Belangen des Umweltschutzes. Sie unterrichtet hiermit die Beteiligten von diesem raumbedeutsamen Vorhaben und bittet um Stellungnahme im Rahmen der wahrzunehmenden Belange.

Bis 19.10.2001 können die Bürgerinnen und Bürger Wünsche, Anregungen und Einwendungen zu dem geplanten Vorhaben einbringen. Im genannten Zeitraum liegt die Projektbeschreibung des Vorhabens im Zimmer 5 des Rathauses der Gemeinde Oberschleißheim zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Äußerung vorliegen, wird angenommen, dass Einverständnis mit dem Vorhaben besteht und Hinweise nicht zu geben sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminverlängerungen nicht gewährt werden können.

Bezüglich der öffentlichen Auslegung wird von der Gemeinde Oberschleißheim auf Folgendes hingewiesen: Es handelt sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger; diese bleibt den nachfolgenden Genehmigungsverfahren vorbehalten. – Die Regierung wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegeben werden, zwar nicht einzeln beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. In den nachfolgenden Verwaltungsverfahren werden sie nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgebracht werden. – Schriftliche Äußerungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sollten nur bei der Gemeinde Oberschleißheim oder bei der Regierung von Oberbayern, SG 801, abgegeben werden.

Bezüglich der Handhabung darf im übrigen auf die Regelungen der §§ 9 Abs. 3 und 15 Abs. 2 UVPG hingewiesen werden.

Die Stellungnahmen sollen sich nur auf den Stadionstandort Fröttmaning einschließlich der Stellplätze sowie auf die verkehrliche Erschließung beziehen. Technische Detailfragen sowie Enteigungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens, in dem grundsätzlich geklärt werden soll, ob und ggf unter welchen Voraussetzungen das Projekt den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und wie es mit Vorhaben öffentlicher und sonstiger Planungsträger unter Gesichtspunkten der Raumordnung abgestimmt werden kann.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vorgreift und weder öffentlich-rechtliche Gestattungen, noch privatrechtliche Zustimmungen oder Vereinbarungen ersetzt.

Artikel vom 04.10.2001
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