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Pflegebedürftige Eltern – wer zahlt?
Vortrag bei der Volkshochschule Am Hart am 24. Juni
Am Hart · Pflegebedürftige Eltern – wer zahlt? Zu diesem Thema lädt die Münchner Volkshochschule am Dienstag, 24. Juni, von 19.00 bis 20.30 Uhr in das Stadtbereichszentrum Nord der Münchner der Volkshochschule ein, Troppauer Straße 10 (U2 Am Hart).
Anmeldung unter Tel. 3 18 11 53 18 (Kursnummer BN 1176).
Wenn Menschen pflegebedürftig werden, reichen die Rente und die Leistungen der Pflegeversicherung oft nicht aus, um alle Kosten zu decken. Dann springt das Sozialamt ein, holt sich aber unter Umständen das Geld von den Angehörigen der Pflegebedürftigen wieder zurück. Verwandte in gerader Linie sind nämlich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Die Münchner Volkshochschule informiert über die gesetzlichen Regelungen: Wer ist zum Unterhalt verpflichtet? Wie viel muss man dazuzahlen? Welche Freibeträge gibt es in diesem Fall?
Artikel vom 10.06.2014Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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