Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Schulbesuch ist versichert

München · Vom ersten Schultag an stehen Schülerinnen und Schüler im Unterricht, in der Pause und bei anderen Schulveranstaltungen wie Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Schutz besteht auch auf dem Weg von und zur Schule. Darauf weist die Unfallkasse München als gesetzlicher Unfallversicherungsträger hin.

Neben dem Schulunterricht und dem Schulweg sind zum Beispiel auch der Ergänzungs- und Förderunterricht in der Schule, Schulausflüge, Schulreisen und weitere schulische Veranstaltungen wie Theater- oder Zoobesuch versichert.

Seit dem vergangenen Jahr ist dieser Schutz noch erweitert: Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nun auch vor und nach dem Unterricht oder der Betreuungsmaßnahme, zum Beispiel für eine von außerschulischen Organisationen angebotene Hausaufgabenbetreuung im Schulgebäude. Der Versicherungsschutz ist für die Eltern beitragsfrei. Die Kosten tragen Länder und Gemeinden. Vorrangige Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Prävention. Ist ein Unfall passiert, übernimmt die Unfallkasse München die Kosten für die ambulante oder stationäre Behandlung, Arznei-, Verband- und Heilmittel, die Pflege zu Hause und in Heimen. Auch Kinderpflegeverletztengeld oder Verletztenrente bei bleibenden schweren Schäden gehören zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei einem Unfall rechnen Ärzte direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Angaben zur Krankenversicherung sind daher nicht erforderlich.

Schulweg mit Erstklässlern üben ­ Tipps für Eltern: Jährlich werden den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand mehr als 130.000 Schulwegunfälle gemeldet. Fast die Hälfte der Unfälle ereignen sich im Straßenverkehr. Zum Schuljahresbeginn rät die Unfallkasse München als gesetzlicher Unfallversicherungsträger den Eltern von Erstklässlern schon frühzeitig mit dem Kind sicheres Verhalten im Straßenverkehr einzuüben.

­ Dazu sollte der Schulweg bereits vor der Einschulung mehrfach abgegangen werden. Dazu gehört auch, mit dem Kind zu üben, an der Bordsteinkante oder Sichtlinie zwischen parkenden Autos zu halten, das sichere Überqueren der Straße zu trainieren und es an die Gefahren im Straßenverkehr in konkreten Situationen heranzuführen. ­ Eltern sollten dem Kind zunehmend die Führung überlassen und nur noch in gefährlichen Situationen eingreifen. Gehen die Kinder allein zur Schule, sollten Eltern von Zeit zu Zeit ihr Kind auf dem Schulweg beobachten. ­ Für ausreichende Zeit für den Schulweg muss gesorgt sein. ­ Helle, gut sichtbare Kleidung und ein normgerechter Schulranzen (mit reflektierenden Flächen) tragen besonders in den Wintermonaten zur Sicherheit bei. ­ An vielen Schulen gibt es Schulwegpläne, die über den sichersten Weg, besondere Gefahren und wie diese möglicherweise umgangen werden können, informieren. Fragen Sie danach. ­ Die Unfallkasse München empfiehlt Eltern, sich dafür einzusetzen, dass an besonders gefährlichen Verkehrspunkten Schülerlotsen oder Schulweghelfer eingesetzt werden oder sich selber als Schulweghelfer zur Verfügung zu stellen.

Der Schulweg mit dem Pkw: Bei der Fahrt mit dem Pkw sollten Kinder grundsätzlich mit einer dem Alter und der Größe des Kindes angemessenen Rückhalteeinrichtung gesichert sein. Es sollten nie mehr Kinder befördert werden, als gesichert werden können. Kinder immer zur Beifahrerseite aussteigen lassen. Nie im Bereich der Schulbushaltestelle halten. An Bussen, die die Warnblinkanlage eingeschaltet haben, darf nur im Schritt-Tempo vorbeigefahren werden.

Zum Thema Fahrrad: Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad setzt voraus, dass das Rad sicher bewegt werden kann (Lenken, Bremsen, Spurhalten und dabei Zeichen geben, Zurückblicken und Ähnliches), Regeln bekannt sind und ein gewisses Maß an Verkehrserfahren vorhanden ist. Dies erfüllen Kinder frühestens nach der Radfahrprüfung in der vierten Klasse. Daher sollten Grundschulkinder nicht mit dem Rad zur Schule fahren.

Der spätere Weg zur Schule mit dem Fahrrad kann in dieser Altersstufe in Begleitung der Eltern vorbereitet werden. In diesem Fall muss das Fahrrad technisch sicher und nach der StVZO ausgestattet sein. Die Kinder und möglichst auch Eltern oder Begleiter sollen immer mit Helm fahren.

Zum Thema Schulranzen: Die Schulranzen sind zu schwer! Der Schulranzen sollte ­ leer nicht mehr als 1,2 Kilogramm und insgesamt nicht mehr als ein Zehntel des Körpergewichts des Kindes wiegen, ­ mit reflektierenden Materialien beschichtet sein, damit das Kind im Straßenverkehr gut gesehen werden kann, und der DIN 58124 entsprechen. Zu schwere Ranzen verursachen Fehl- und Überlastungen mit Wirbelsäulenverkrümmungen und Fußverformungen. Zur Vermeidung von Schiefhaltungen sollte die Schultasche auf dem Rücken und nicht in der Hand getragen werden. Gegebenenfalls können nicht benötigte Hefte und Bücher nach Rücksprache mit dem Lehrer in der Schule gelassen werden.

Artikel vom 13.09.2000
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