Verunreinigung durch Hundekot

Tretminen ade!

Ottobrunn · Die Gemeindeverwaltung informiert, dass die Verunreinigung der öffentlichen Flächen durch Hundekot nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Geldbuße belegt werden kann.

Die Gemeindeverwaltung informiert, dass die Verunreinigung der öffentlichen Flächen durch Hundekot nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Geldbuße belegt werden kann. Die Häufchen auf Wegen und in Grünanlagen sind nicht nur unappetitlich, sie stellen auch eine Gesundheitsgefährdung dar. Daher appelliert die Gemeindeverwaltung an Sie, liebe Hundebesitzer, die Straßen und Grünanlagen sauber zu halten. Zu Ihrer Unterstützung hat die Gemeinde 49 Hundetoiletten mit Tütenspendern entlang der beliebten Gassistrecken aufgestellt. Die Standorte können Sie der Übersicht entnehmen. MO

Artikel vom 04.06.2014
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