480.000 Euro vererbt

Bürgerstiftung Haar freut sich über großen Geldsegen

Jürgen Partenheimer, Vorsitzender der Bürgerstiftung Haar (BSH), freute über die Einbringung der 480.000-Euro-Erbschaft in die Einrichtung. 	Foto: ikb

Jürgen Partenheimer, Vorsitzender der Bürgerstiftung Haar (BSH), freute über die Einbringung der 480.000-Euro-Erbschaft in die Einrichtung. Foto: ikb

Haar · Überraschender Geldsegen für die Gemeinde, der der Bürgerstiftung Haar (BSH) zu gute kommt: Simon Haselwarter, der im Mai vor zwei Jahren im Alter von 77 Jahren gestorben ist, hat die Kommune als Alleinerbin eingesetzt.

»Nach Abzug aller noch zu leistenden Ausgaben beträgt die Erbmasse rund 480.000 Euro«, so Rathaus-Finanzchef Günter Rudolf im Gemeinderat. Einhellig stimmten die Lokalpolitiker der Einbringung der Erbschaft in einen neu zu gründenden Stiftungsfonds der BSH zu.

Der ledige Versicherungskaufmann, der im gemeindlichen Archiv und auch bei der Nachbarschaftshilfe mitgearbeitet hat, Besucher des Seniorenclubs war, hatte 2001 in seinem Testament eine Zweckbestimmung verfügt: »Mit dem verbleibenden Nettovermögen sollen Einwohner der Gemeinde Haar, die nicht aus eigener finanzieller Kraft dazu in der Lage sind, vorrangig dabei unterstützt werden, dass sie möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können und ihre Selbständigkeit gewahrt bleibt. Dies könnte beispielsweise durch die Finanzierung von Putz- und Besorgungsdiensten wie auch durch Zuzahlung bei notwendigen Hilfsmitteln geschehen«. Haselwarters einziger Wunsch in seinem letzten Willen: »Mein Grab soll etwa zehn Jahre lang gepflegt werden«. Helmut Dworzak stellte im Plenum klar: »Das werden wir selbstverständlich machen, ein entsprechender Betrag wird zurückgestellt.«

Die Verfügung des mit Haar eng verbundenen Rentners effektiv um- und Zweck entsprechend einzusetzen erwies sich nicht zuletzt angesichts der verwaltungstechnischen Abwicklung über zehn Jahre hinweg als immens aufwändig und kompliziert zugleich. Die Fachleute im Rathaus überlegten, wie laut Beschlussvorlage im Kommunalparlament »das Erbe möglichst unbürokratisch und dennoch im Sinne des Erblassers verwendet werden kann« – zumal zum Zeitpunkt der Erbeinsetzung nicht abzusehen war, wie hoch das vermachte Vermögen sein wird. Schließendlich hatten sich die Überlegungen auf die Bürgerstiftung fokussiert, deren Zweck unter anderem die Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe sowie die Förderung von mildtätigen Zwecken ist.

Um die Bedingungen des Testaments zu erfüllen, kam man kam auf die Idee, bei der BSH eine Untergruppierung, einen Stiftungsfonds einzurichten, »da bei dieser Konstellation das Kosten- und Nutzenverhältnis am günstigsten ist und eine klare Abgrenzung, Transparenz und Kontrolle möglich sind«, so Rudolf. Dabei bleibt der Einfluss der Gemeinde bewahrt, denn im Kuratorium der Stiftung sind erster Bürgermeister und weitere gewählte Ortspolitiker vertreten. Dazu muss man wissen, dass 2010, bei der Gründung der BSH, die Initiative mit einer Zustiftung von Haselwarter bedacht worden ist, die die BSH mit der selben wie im Testament genannten Zweckbestimmung verwenden soll. Zwischenzeitlich, zum Jahresende 2013, verfügt die BSH über ein Grundstockvermögen von 865.000 Euro.

Um das Ganze rechtlich auf eine sichere Grundlage zu stellen, kontaktierten die Zuständigen im Rathaus das Landratsamt München, das die Vorgehensweise gut hieß. Auch die Regierung von Oberbayern würdigte schriftlich den Sachverhalt mit Hinweis, »mittels eines Vertrags zwischen Gemeinde und Bürgerstiftung ist sicher zu stellen, dass die Erträge ausschließlich im Sinne des Testaments verwendet werden«.

Das Vorgehen, das einstimmige Votum im Kommunalparlament und die Zustimmung der Behörden, kommentierte Dworzak zusammenfassend: »Ich bin froh, dass alles so gut ge-laufen ist, das ist der beste Weg für alle Beteiligten.« ikb

Artikel vom 21.05.2014
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