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Nur Streiche erlaubt
Polizei warnt vor Freinacht
München · In der Walpurgisnacht oder auch Freinacht ist entsprechend bayerischem Brauchtum mit Streichen zu rechnen. Allerdings wird dieser alte Brauch alljährlich, vor allem von Jugendlichen, falsch ausgelegt. Im vergangenen Jahr hatte die Münchner Polizei mit einer Vielzahl von »Freinachteinsätzen« zu tun.
Dabei handelte es sich in vielen Fällen nicht nur um harmlose Streiche, sondern um strafrechtlich relevante Angelegenheiten. Die Palette der Straftaten erstreckte sich von Sachbeschädigungen bis hin zu gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr. So war es oftmals nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass dieses Verhalten zu keinen schweren Unfällen führte.
Auch dieses Jahr werden von der Polizei wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt. Sollten dabei Straftaten wie Brandstiftungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen, Schmierschriften oder sonstige gefährdende Aktionen festgestellt werden, so müssen die Verursacher mit einer Strafanzeige rechnen und haben die strafrechtlichen Folgen in vollem Umfang zu tragen. Ebenso müssen sie für zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die oftmals eine empfindliche Höhe erreichen können, geradestehen.
Die Münchner Polizei bittet deshalb in der Freinacht vom 30. April auf 1. Mai daran zu denken: Streiche – ja! Straftaten – nein!
Artikel vom 27.04.2014Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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