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Nicht erhaltenswert
Erding · Trauerweide rechtmäßig gefällt
Erding · Der Stadt Erding ist in der Behandlung des Bebauungsplans in der Schubertstraße und der daraus resultierenden Fällung einer ortsbildprägenden Trauerweide ein Fehler unterlaufen: Der Baum war im Bebauungsplan tatsächlich nicht als erhaltenswert festgesetzt und durfte somit von der Fischer’s Wohltätigkeitsstiftung als Grundstückseigentümerin gefällt werden.
Bei dem als schützenswert eingestuften Baum handelt es sich um eine weiter nördlich stehende Hainbuche. Die strittige Frage der Fällung war bei einem Ortstermin von Vertretern der Stadt, der Stiftung und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Erding geklärt worden. Ursache der falschen Bewertung durch die Stadt ist der Verlauf eines Weges im Norden des Grundstücks, der im Rahmen der von der Stiftung geplanten Bebauung geändert werden soll. Die Trauerweide konnte gefällt werden, weil die Fachleute der Unteren Naturschutzbehörde bereits vor einiger Zeit Schädigungen am Baum festgestellt hatten, die zu seinem sicheren Absterben führen mussten.
Artikel vom 17.03.2014Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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