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Das Kreisverwaltungsreferat verschickt Briefwahlunterlagen ab 24. Februar
Kommunalwahl in München: Bis Samstag müssen Sie ihre Wahlbenachrichtigung haben
Am Sonntag, 16. März, dürfen die Münchner bei der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben. Foto: Archiv
München · Seit Dienstag, 18. Februar, werden die Wahlbenachrichtigungen für die Stadtrats-, die Oberbürgermeisterwahl und die Wahl der Bezirksausschüsse am 16. März verschickt. Die Zustellung muss aufgrund gesetzlicher Regelungen am 22. Februar abgeschlossen sein. Bürgerinnen und Bürger, die bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl sie glauben stimmberechtigt zu sein, bittet das KVR, sich bis zum 28. Februar bei der Wahlhotline unter Tel. 2 33-9 62 33 zu melden.
Aufgrund der rechtlichen Besonderheiten bei der Kommunalwahl können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 24. Februar verschickt werden, informiert das Kreisverwaltungsreferat. Alle Briefwahlanträge werden in der Regel am auf den Antragseingang folgenden Arbeitstag (Standardfälle mit Versand an die Wohnanschrift) beziehungsweise am auf den Antragseingang übernächsten Arbeitstag (Sonderfälle wie beispielsweise der Versand an abweichende Adressen) zum Versand aufgegeben. Die postalische Zustellung kann allerdings bis zu vier Arbeitstage dauern. Das Wahlamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die mittels Brief abstimmen möchten, den hierfür erforderlichen Antrag so rechtzeitig zu stellen, dass eine Zustellung vor der persönlichen Abwesenheit erfolgen kann. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihr bis zum 15. März, 12 Uhr, neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Die Ausstellung dieses Ersatzwahlscheines erfolgt bis zum 14. März, 15 Uhr, in jedem Wahlbüro, am letzten Tag der Frist (15. März, 8 bis 12 Uhr) aber nur im Kreisverwaltungsreferat, Wahlamt, Ruppertstraße 19, Zimmer 3008.
Weitere Informationen sind unter www.wahlamt-muenchen.de erhältlich. Am 16. März finden in der Landeshauptstadt München die Stadtrats-, die Oberbürgermeisterwahl und die Wahl der Bezirksausschüsse statt. Die Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre und beginnt am 1. Mai. Wählen dürfen alle Deutschen sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in München haben oder sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in München aufhalten (Stichtag 16. Januar 2014). Derzeit sind 1.094.563 Münchnerinnen und Münchner stimmberechtigt. Diese Zahl wird sich in den Wochen bis zur Abstimmung beispielsweise durch Zuzüge und Wegzüge noch verändern.
Artikel vom 21.02.2014Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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