Sportförderung

Ebersberg · Anträge rechtzeitig einreichen

Ebersberg · Bis spätestens 1. März können die Sport- und Schützenvereine aus dem Landkreis Ebersberg einen Antrag auf kommunale und staatliche Sportförderung beim Landratsamt einreichen.

Darauf weist Brigitte Korber hin, die zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt. »Da der Stichtag heuer auf einen Samstag fällt, können am folgenden Montag noch Unterlagen abgegeben werden«, informiert Korber. Sie rät den Vereinen jedoch, die Anträge möglichst frühzeitig einzureichen, damit die Abgabefrist bei etwaigen Beanstandungen nicht überschritten wird und eine Förderung dann nicht mehr möglich ist. »Die Vereine sollten besonders darauf achten, dass die gültigen Übungsleiterlizenzen im Original vorgelegt werden und die gemeldeten Vereinsmitglieder mit der BLSV-Meldung übereinstimmen«, sagt die Sachbearbeiterin. Für beide Meldungen gelte als Stichtag der 1. Januar 2014. »Am besten gleich im Zuge mit der BLSV-Meldung, den Antrag zur Sportförderung im Landratsamt einreichen«, rät sie.

Der Zuschuss errechnet sich aus der Mitgliederanzahl unter Berücksichtigung der Altersstufen sowie der vorgelegten gültigen Übungsleiterlizenzen. Für 2013 betrug die gesamte Förderung der Sport- und Schützenvereine durch Land, Kreis und Gemeinden rund 360.000 Euro. Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-ebe.de zu finden.

Artikel vom 06.02.2014
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...