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Zulassung des Kfz am Feriendomizil?
München · Immer wieder stellt sich die Frage, wo ein Fahrzeug, das nur am Feriendomizil genutzt wird, zugelassen werden muss. Beispiel: Ein deutsches Rentner-Ehepaar besitzt ein Ferienhaus auf Teneriffa. Um auf der Insel mobil zu sein, hat sich das Ehepaar einen Kleinwagen gekauft. Wo muss das Fahrzeug zugelassen werden?
In Deutschland oder bei den lokalen Behörden auf der Urlaubsinsel? Bis 2007 kam es auf den „regelmäßigen Standort“ des Kfz an. Bei Dauernutzung auf Teneriffa hätte dort auch unabhängig vom Hauptwohnsitz die Zulassung erfolgen müssen. Seit Inkrafttreten der sogenannten „Fahrzeug-Zulassungsverordnung“ (FZV) hat sich die Praxis geändert.
Die Bestimmung legt fest, dass ein Kfz dort zugelassen werden muss, wo der Halter seinen Hauptwohnsitz hat. Dieser ist nach dem Gesetz definiert als „vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“. Das Ehepaar muss den Kleinwagen also in Deutschland zulassen. Sollte es irgendwann seinen Hauptwohnsitz nach Teneriffa verlegen, gelten die spanischen Zulassungsbestimmungen. Firmen und Selbständige sind von der Regelung übrigens nicht betroffen. Sie können grundsätzlich wählen, ob sie ihre Fahrzeuge am Ort des Firmensitzes oder einer Niederlassung anmelden. Auch Selbständige haben die Wahl zwischen Hauptwohnsitz und Geschäftsadresse.
Artikel vom 05.02.2014Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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