Thema der Woche

Böller aufs Auto

München · Feuerwerk, Raketen und Böllerschüsse lassen viele Autofahrer zu Silvester um draußen geparkte Fahrzeuge fürchten. Doch die Technik-Experten des ADAC geben Entwarnung: im freien Verkauf erhältliche Feuerwerkskörper stellen bei korrekter Anwendung für die Blechkarossen kaum eine Gefahr dar.

Fällt eine ausgebrannte Rakete direkt auf ein Auto, sind erfahrungsgemäß keine größeren Schäden zu befürchten. Das gilt übrigens auch für Cabrios mit Stoffverdeck. 

Versicherung zahlt

Kommt es dennoch in der Silvesternacht zu Schäden am Fahrzeug, haftet derjenige, der den Feuerwerkskörper gezündet hat. Bleibt dieser unbekannt hilft in solchen Fällen die Vollkaskoversicherung. Für Schäden an Scheiben durch Brand oder Explosion kommt die Teilkasko auf.

Kaum Brandgefahr

Dass Fahrzeuge wegen eines Silvesterfeuerwerks abbrennen, ist so gut wie ausgeschlossen. Außer es werden Raketen aus kurzer Entfernung auf ein Auto abgefeuert, der Treibsatz gelangt in direkten Kontakt mit dem Fahrzeug und brennt dort ab. Die Folge: Scheiben können zu Bruch gehen oder es entstehen an Lack oder im Innenraum hässliche Schmauchspuren. Daher rät der ADAC dringend davon ab, Raketen, Chinaböller, Tischfeuerwerke oder ähnliches nicht auf Autodächern oder Kühlerhauben zu entzünden.

In die Garage

Auch wenn nach Ansicht des Automobilclubs das Risiko für Fahrzeugschäden durch Feuerwerkskörper relativ gering ist, ist es besser sein Fahrzeug in der Silvesternacht in einer etwas ruhigeren Seitenstraße abzustellen. Am besten ist es jedoch, das Gefährt in einer Garage zu parken. Dort ist es nicht nur vor verirrten Raketen, sondern auch vor üblen Streichen angetrunkener Passanten sicher.

Artikel vom 02.01.2014
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