Bunt, aber explosiv: Tipps der Regierung von Oberbayern

Beim Silvesterfeuerwerk auf die Sicherheit achten

München · Schön bunt, aber explosiv: Beim Silvesterfeuerwerk sollte man daran denken, dass dieses brand- und explosionsgefährliche Bestandteile enthält und daher Vorsicht geboten ist und keinesfalls in Kinderhände gehört, informiert die Regierung von Oberbayern.

Zum Schutz der Verbraucher wird die Gewerbeaufsicht der Regierung von Oberbayern die Lagerung von Feuerwerkskörpern in den Geschäften und den ab 28. Dezember erlaubten Verkauf auch 2013 wieder verstärkt überprüfen. »Leichtsinn oder unsachgemäßer Gebrauch führen jedes Jahr zu vermeidbaren, schweren Unfällen. Damit es zur Jahreswende zu keinen explosiven Überraschungen kommt, müssen sowohl Einzelhändler als auch Verbraucher besonders auf die Sicherheitsvorschriften achten«, betont Regierungspräsident Christoph Hillenbrand.

Für den Verbraucher bergen die Raketen, Kanonenschläge und die in den letzten Jahren vermehrt angebotenen Batteriefeuerwerke ein erhöhtes Unfall- und Brandrisiko. Bei grob fahrlässigem Handeln kann dies sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Zur eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere empfiehlt das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern folgende Verhaltensregeln:

  • Kaufen und verwenden Sie ausschließlich geprüfte Qualität mit dem Zulassungszeichen der BAM oder mit einem CE-Zeichen. Nicht zugelassene Ware darf weder eingeführt noch verwendet werden und entspricht auch oft nicht dem hohen deutschen Sicherheitsstandard.
  • Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.
  • Minderjährigen dürfen weder im Verkauf noch im Familienkreis Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kinder unter 12 Jahre) oder der Kategorie 2 (Jugendliche unter 18 Jahre) überlassen werden. Für die alten noch in Verkehr befindlichen Feuerwerksklassen I und II gelten ähnliche Regelungen.
  • Feuerwerkskörper ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden, standsicher aufstellen und nicht in der Hand anzünden.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien, in ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen oder leicht entzündlichen Stoffen anzünden.
  • Brennbare Materialien von Balkon oder Terrasse entfernen und Fenster geschlossen halten.
  • Feuerwerkskörper niemals mechanisch bearbeiten oder gar selbst herstellen – Basteleien führen oftmals zu schweren Unfällen und sind darüber hinaus strafbar.
  • Von Blindgängern fernhalten und auf keinen Fall versuchen, diese erneut zu zünden.

Weitere Infos gibt es beim Dezernat 2B im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern unter Tel. 0 89/21 76-1.

Artikel vom 29.12.2013
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