Auto-Versicherung: Günstig ist nicht immer günstig

Tariffalle Internet

Beim Wechsel der Autoversicherung auf die Konditionen achten.	Foto: ADAC

Beim Wechsel der Autoversicherung auf die Konditionen achten. Foto: ADAC

München · Post vom Autoversicherer bedeutet dieser Tage oft schlechte Nachrichten, denn zahlreiche Gesellschaften erhöhen die Tarife. Für Betroffene ein Anlass in Internet-Portalen nach Alternativen zu suchen.

Wechselwillige sollten die Konditionen allerdings genau unter die Lupe nehmen. Viele Versicherer erschweren den Vergleich am Bildschirm und was günstig erscheint, ist nicht immer das passende Angebot. Deshalb sollte auch eine persönliche Beratung in Betracht gezogen werden, wie sie der ADAC in seinen Service Centern anbietet.

Der Automobilclub hat Eckpunkte für einen umfassenden Versicherungsschutz zusammengestellt:

Deckungssumme: Für die Haftpflicht empfiehlt der ADAC eine Deckung von mindestens 100 Millionen Euro.

Grobe Fahrlässigkeit: Die Police sollte grobe Fahrlässigkeit einschließen. D. h. wenn man einen Unfall verursacht oder bei Rot über die Ampel fährt, besteht Versicherungsschutz.

Wildschaden: Während die Kaskoversicherung oft nur Bissschäden an Leitungen, Schläuchen oder Kabeln reguliert, schließt der Folgeschadenschutz darauf zurückzuführende Schäden ein. Zudem darauf achten, dass Zusammenstöße mit Tieren aller Art versichert sind.

Teil- oder Vollkasko: Wenn das Auto jünger als acht Jahre ist oder einen hohen Wiederverkaufswert hat, empfiehlt sich eine Teilkaskoversichersicherung. Vollkasko lohnt für Neuwagen, wenn sie hochwertig oder Kreditfinanziert sind. Die Selbstbeteiligung sollte niedrig sein (150 Euro). Rabatte: Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den neuen Versicherer über. Deshalb prüfen, ob solche vorliegen.

Rabattschutz: Der sogenannte Rabattretter wurde vielfach ersetzt durch den Rabattschutz, der gegen einen Aufpreis angeboten wird und bereits in niedrigen Schadenfreiheitsklassen abgeschlossen werden kann.

Kündigung: Den alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue abgeschlossen ist. Bei der Teil- und der Vollkasko dürfen Versicherer ablehnen. Unbedingt prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag im selben Umfang akzeptiert wie bestehend.

Artikel vom 20.11.2013
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