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Zwei Tage mehr
Bücherei verlängert Ferien-Öffnungszeiten
Haar · Die Bücherei an der Leibstraße ändert ab Anfang kommenden Jahres die Öffnungszeiten in den Schulferien.
Sie ist dann nicht mehr wie bislang nur an drei Tagen, sondern an fünf Tagen in der Woche wie während der sonst üblichen Öffnungszeiten zugänglich – also montags und donnerstags von 17 bis 20 Uhr, dienstags von 10 bis 18 Uhr und an Mittwochen und Freitagen von 15 bis 18 Uhr. Der Hintergrund: In der jüngsten Vergangenheit sind die Besucher- und Ausleihzahlen während der freien Tage für Schülerinnen und Schüler stark gestiegen, unter anderem durch den Sommerferien-Leseclub.
Der Gemeinderat – es besteht ein Büchereivertrag zwischen der Kommune, der katholischen Kirchenstiftung St. Konrad und der evangelischen Jesuskirche – hat jetzt die Benutzungssatzung für die Einrichtung neu verankert, damit das »Rechtsverhältnis« klarer geregelt ist. Geändert wurde dabei auch auf Vorschlag der Büchereileitung die Ausleihfrist. Bei so genannten Saisonmedien, die beispielsweise an Weihnachten oder Ostern stark nachgefragt werden, und auch für Musik-CDs, wird sie von vier auf zwei Wochen reduziert. Das ist bereits bei vielen anderen Bibliotheken gängige Praxis. Damit wird gewährleistet, dass mehr Interessierte vom Angebot, das in der Kleinstadt grundsätzlich gratis ist, profitieren können. Für Bücher, Hörbücher und Spiele gilt nach wie vor die vierwöchige, einmalig verlängerbare Frist, wobei pro Person und Leserausweis gleichzeitig bis zu 20 Medien entliehen werden können.
Überschreitet jemand die Ausleihfrist, sind laut Verordnung zunächst Säumnis- und folgend Mahngebühren fällig. Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene müssen pro Medium und Tag ab dem ersten Tag 20 Cent Zuschlag berappen; es folgen drei Mahnungen, die zwei, vier und dann acht Euro kosten. Wer eine CD- oder DVD-Hülle beschädigt, muss 1,50 bzw. 2,50 Euro bezahlen. ikb
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