Vorgabe erfüllt

Kleidersammlung in Ismaning

Ismaning · Bereits im Juni 2013 hat der Gemeinderat zugestimmt, dass die Kolpingsfamilie Ismaning die Altkleiderentsorgungsleistung in Ismaning übernimmt. Jetzt stehen die Container.

Mit Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 2012 wurde die Anzeigepflicht für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen eingeführt. Das Landratsamt München prüft nunmehr, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlung erfüllt sind. Das Sammeln ohne vorherige Anzeige beim Landratsamt ist seit dem 1. September 2012 nicht mehr zulässig. Damit hat sich ein deutlicher Rückgang an Straßensammlungen ergeben. Eine Untersagung einer gewerblichen Sammlung ist für das Landratsamt nur dann möglich, wenn ein »überwiegendes öffentliches Interesse« entgegensteht; dies ist dann gegeben, wenn vor Ort ein Sammelsystem installiert ist.

Die Gemeinde hat deshalb mit der Kolpingsfamilie einen Vertrag über die Altkleiderentsorgungsleistung abgeschlossen. Die Kolpingsfamilie hat bei der Durchführung Ünterstützung – die Firma Wittmann aus Geisenhausen. Diese Firma ist schon seit 1965 der Vertragspartner der Kolpingsfamilie bei der zweimal jährlich stattfindenden Altkleidersammlung.

Artikel vom 22.10.2013
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