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Ärger mit der Werkstatt. Wer hilft?
Pfusch bei der Reparatur, überteuerte Rechnung, Ärger beim Gebrauchtwagenkauf: Wer sich von seiner Werkstatt oder dem Autohändler über den Tisch gezogen fühlt, muss nicht sofort vor Gericht ziehen.
Bei Unstimmigkeiten kann die Kfz-Schiedsstelle als neutrale Instanz schnell, fair und kostenlos vermitteln – sofern der Werkstattbetrieb Mitglied der Kfz-Innung ist. Diese Leistung kann jeder in Anspruch nehmen. An erster Stelle sollte man aber immer versuchen, sich mit dem Betrieb in einem persönlichen Gespräch zu einigen. Klappt das nicht, ist der nächste Schritt die Schiedsstelle. Dabei arbeiten Techniker, Juristen und Sachverständige Hand in Hand, um die Interessen der Verbraucher zu wahren. Ziel ist es, einen fairen Kompromiss zu finden. Zunächst bewertet eine Vorkommission den Fall. Gibt es keine Einigung, geht der Sachverhalt an die Hauptkommission. Die Verhandlungen münden in einen Schiedsspruch, der zwar die betroffene Werkstatt bindet, nicht aber den Verbraucher.
Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, bleibt immer noch der Gang vors Gericht. Und: Die Verjährung der Ansprüche ist für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Eine Beschwerde sollte schriftlich und möglichst bald unter Nennung der Beteiligten, des Fahrzeugtyps mit Baujahr sowie der Laufleistung des Fahrzeugs eingereicht werden. Dazu sollten die Streitpunkte kurz geschildert werden. Hilfreich sind zudem Kopien von Belegen, die Auftragsbestätigung sowie die Rechnung.
Weitere Informationen und Hilfe bei der Schiedsstellensuche finden Sie auch im Internet unter www.kfzschiedsstelle.de.
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