Zahlen statt nachpflanzen

Unterschleißheim ändert Baumschutzverordnung

Unterschleißheim · Auch in der Stadt Unterschleißheim regelt eine Baumschutzverordnung, welche Baumarten innerhalb des Stadtgebietes geschützt sind und unter welchen Umständen Bäume gefällt werden dürfen.

In der Regel muss der Grundstückseigentümer grundsätzlich bei einer genehmigten Fällung eine Ersatzpflanzung auf dem eigenen Grundstück vornehmen und diese der Stadt innerhalb einer bestimmten Frist nachweisen. Allerdings hat die Praxis gezeigt, dass in manchen Fällen eine Ersatzpflanzung nur sehr schwierig oder gar nicht umgesetzt werden kann, da das betroffene Grundstück keinen ausreichenden Platz bietet oder in sonstiger Weise nicht geeignet ist. Um dieser unbefriedigenden Situation gerecht zu werden, hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss die Baumschutzverordnung nun in einer vorberatenden Entscheidung einstimmig so geändert, dass in Fällen, in denen keine Ersatzpflanzung möglich oder zumutbar ist, auch die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung besteht.

Ersatz auf öffentlichen Flächen

Deren Höhe orientiert sich an den Kosten, die für eine angemessene Pflanzung auf öffentlichen Grünflächen anfallen. Die vom Baumeigentümer zu leistende Zahlung ist von der Stadt zweckgebunden für die Neupflanzung entsprechender Ersatzbäume auf ihren Flächen zu verwenden. Sie fließt also nicht in den allgemeinen Haushalt. In der Praxis betragen die Ausgleichszahlungen schätzungsweise zwischen 1.200 und 1.500 Euro pro Baum. Damit soll einerseits eine bürgerfreundliche Lösung erreicht werden, Unterschleißheim aber weiterhin eine grüne Stadt bleiben. Letztlich muss noch der Stadtrat sein endgültiges Plazet geben, was jedoch als gesichert gilt. Sobald die geänderte Verordnung in Kraft tritt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung.

Artikel vom 17.10.2013
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