Auch EU-Bürger dürfen abstimmen: KVR verschickt Benachrichtungen

Ja oder Nein zur Münchner Olympiabewerbung

München · Soll sich München mit seinen Partnerkommunen um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2022 bewerben? Diese Frage können die Münchner am Sonntag, 10. November, mit »Ja« oder »Nein« beantworten - wenn sie beim Bürgerentscheid über die Olympiabewerbung abstimmen.

Die Mehr­heit der gültigen Stimmen entscheidet. Außerdem muss diese Mehrheit in München mindestens zehn Prozent aller Stimmberechtigten umfassen (Zustimmungsquorum). Der Bügerentscheid hat die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses und kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Entscheid geändert werden. Jeder Stimmberechtigte wird vom Kreisverwaltungsreferat angeschrieben und bekommt eine »Abstimmungsbenachrichtigung« zugeschickt. Diese sollen laut KVR ab nächster Woche bei den Bürgern eintreffen.

Anders als bei den Landtags- und Bundestagswahlen dürfen beim Olympia-Entscheid nicht nur deutsche Staatsbürger abstimmen: Auch die Bürger aus jedem der anderen 27 Staaten der Europäischen Union können ihr Votum abgeben und über die Spiele mitentscheiden. Die Voraussetzung für sie sind dieselben wie für Deutsche: Stimmberechtigt ist, wer erwachsen und seit mindestens drei Monaten in München gemeldet ist.

Artikel vom 12.10.2013
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