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Probeerlass für ein Jahr soll mehr Ruhe bringen
Für LKWs (Ausnahme Baustellenverkehr) soll ein Durchfahrtsverbot erlassen werden. Foto: Boschert
Neubiberg · Als »Soforthilfe« versteht der Gemeinderat Neubiberg seinen Beschluss, ein LKW-Durchfahrverbot für Unterbiberg zu erlassen, das probeweise für ein Jahr gilt. Es gilt für Nichtanlieger.
Mit ihm soll der vermeidbare Durchgangsverkehr aus Unterbiberg ferngehalten werden. Der Beschluss erfolgte wegen der Ablehnung der Südanbindung Perlach durch den Münchner Stadtrat und der damit dauerhaft unbefriedigenden Verkehrssituation in Unterbiberg.
Über den Beschluss diskutierten die Gemeindevertreter heftig, da sie einerseits etwas zur Verkehrsberuhigung in Unterbiberg tun wollen, sich andererseits aber klar darüber sind, dass man LKWs nicht wirklich aus dem Wohngebiet raus halten können wird. Denn Baustellenverkehr muss zugelassen werden. Gemäß der Verkehrszählung von 2011 machte der LKW-Verkehr (ohne Baustellenverkehr) nur maximal 1,6 Prozent am motorisierten Gesamtverkehrsgeschehen aus. Somit fehlt für die rechtliche Anordnung eines LKW-Durchfahrtsverbots die Notwendigkeit. Sie wäre erfüllt, wenn aus bereits vorliegenden Verkehrszählungen durch Berechnung die höchstzulässigen Lärmwerte (70 dB tags, 60 dB nachts) überschritten würden. Rein durch Berechnung, wie Bauamtsleiter Christian Einzmann bei der Sitzung mehrfach betonte.
Aber selbst bei berechneter Überschreitung müssten zunächst bauliche Lösungen gesucht werden, bevor ein rechtlich gültiges Durchfahrverbot ausgesprochen werden kann. Auch die Polizei sieht keine Notwendigkeit für LKW-Sperrung, da keine konkrete Gefahrenlage zu sehen sei und sie bezweifelt, dass es akzeptiert würde und überwacht werden könnte. In Kenntnis der fehlenden rechtlichen Abstützung beschloss der Gemeinderat einstimmig, ein Jahr lang zu testen, wie ein LKW-Durchfahrverbot akzeptiert wird und ob es eine spürbare Entlastung bringt. Angela Boschert
Artikel vom 19.09.2013Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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