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Rechte bei Flugverspätung oder Annullierung
München · Ärger mit Fluggesellschaften – das ist ein Klassiker in der ADAC Rechtsberatung. Immer wieder weigern sich Airlines bei Verspätungen, Annullierungen oder Umbuchungen, den Passagieren zu zahlen, was ihnen zusteht.
Nicht selten werden Forderungen schlichtweg ignoriert oder Passagiere mit einem Bruchteil der Entschädigungssumme abgespeist, die ihnen eigentlich zusteht. Dabei haben die EU-Fluggastrechte-Verordnung und der Europäische Gerichtshof geregelt, welche Ausgleichszahlungen die Airlines leisten müssen, wenn keine außergewöhnlichen Umstände wie Nebel oder ein Streik vorliegen:
Verspätung: Ab drei Stunden gibt es Geld, gestaffelt nach Streckenlänge
– bis 1500 km 250 €, bis 3500 km 400 € und bei größeren Entfernungen 600
€. Außerdem haben Sie Anspruch auf Verpflegung, Hotelübernachtung, Telefon-
oder Taxikosten.
Annullierung: Bis zu 14 Tage vor dem Reisedatum
darf ein Flug ohne Ausgleichszahlung gestrichen werden. Dann gibt es nur
den Preis fürs Ticket zurück. Bei sehr kurzfristigen Annullierungen stehen
Ihnen aber Ausgleichsleistungen wie bei Verspätungen zu. Und natürlich der
Ticketpreis.
Überbuchung: Hier gelten dieselben Tarife wie bei
Verspätungen. Nur bei einem Alternativflug mit geringer Verspätung kann
die Entschädigung niedriger ausfallen.
Die ADAC Juristen empfehlen, Ansprüche grundsätzlich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein bei der Airline anzumelden. Setzen Sie eine Frist und bleiben Sie hartnäckig. Ein Formular zur Anmeldung von Ansprüchen gibt es im Internet unter www.adac.de/ausgleichszahlungen.
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