Noch sind viele Fragen offen

Bebauung am Isarhochufer beschäftigt Gemeinderat

Grünwald · Die beiden geplanten Neubauten am Isarhochufer beschäftigen Anwälte, Architekten und den Gemeinderat über die Maßen. Das Bauvorhaben liegt im Herzen der Gemeinde, fast neben der Burg und wird das Grünwalder Bild prägen und verändern.

Der Bauherr hat sich auf die Gemeinde zubewegt. Was wirklich gebaut wird, bleibt offen. Wegen der exponierten Lage des Bauvorhabens in der Zeillerstraße 5 hat der Gemeinderat sich ausführlich dem Thema angenommen und alle Parteien vorsprechen lassen.

Der Bauherr ist Wünschen der Gemeinde entgegen gekommen, macht aber klar, dass er weiter Gerichte einschalten will, wenn sich kein Konsens erzielen lässt. Über die Lage der geplanten beiden Gebäude ist man nun fast einig. Ein Gebäude entsteht anstelle des Lindenwirts. Der zweite, nördliche Bau ist nun deutlich Richtung Süden verschoben worden. Das Haus wird damit in etwa deckungsgleich sein mit der derzeit bestehenden Garagenanlage. Nun hat der Bauherr mit seinen Architekten einen völlig neuen überarbeiteten Entwurf vorgestellt, indem die beiden Gebäude jeweils Flachdächer haben.

Sind nur Satteldächer typisch für das Isartal?

Im Gemeinderat gibt es sehr unterschiedliche Ansichten, ob die klassischen Satteldächer, die mehrheitlich gewünscht wurden, wirklich schöner sind und sich besser ins Grünwalder Bild fügen. Über das Thema lässt sich ergiebig diskutieren. Fest steht, der jetzige Entwurf sieht zwei relativ hohe, klotzige Gebäude vor, die auch von Pullach aus gut zu sehen sein werden und einen modernen, neuen Look haben. Geplant sind drei Geschosse mit einer großzügigen Raumhöhe von etwa 3,50 Meter. Der Bauherr argumentiert, dass das Kellergeschoss ausreichend eingebuddelt wird, um nicht als Vollgeschoss zu gelten. Wo die Hangkante dafür genau verläuft, ist ein Streitpunkt. Die Gemeinde sieht diese neue Planung der zwei Glaspaläste als eine Bebauung mit mindestens zwei Vollgeschossen und einem zusätzlichen Terrassengeschoss, das nach herrschender Meinung ebenfalls ein Vollgeschoss ist. Man kommt daher auf drei Geschosse, was dem ursprünglichen Ziel einer maßvollen Höhenentwicklung nur schwer Rechnung trägt. Was aber tatsächlich genehmigungsfähig ist, wird sich zeigen. Der Bauherr könnte beispielsweise auf Raumhöhe verzichten. Vielleicht darf er letztendlich nur zwei Geschosse bauen, was die Hälfte des Entwurfes bedeuten würde.

Auch wenn der Einwand, wenn Flachdächer erlaubt sind, wird Grünwald beliebig und verwechselbar mit Vororten in Berlin oder New York einleuchtet, glauben Bauexperten, dass Flachdächer an dieser Stelle genehmigt werden. Damit sind dann noch Fragen nach der Hangstatik und der Baumbepflanzung offen. Hier soll der Antragsteller die notwendigen Baugrunduntersuchungen auf seinem Grundstück nun zulassen.

Ein Wunsch der Gemeinde ist außerdem eine Simulation der beiden Gebäude vor Ort aufzubauen. Ein bildhaftes Phantomgerüst wäre ideal, damit die Bürger sehen könnten, was geplant ist. Die Gemeinde bittet um eine solche Visualisierung, zwingen kann sie den Bauherrn dazu nicht. bus

Artikel vom 11.08.2013
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