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Die Fronten werden härter
Putzbrunn · Streit um Asylbewerber
Putzbrunn · Die Auseinandersetzung um die geplante Asylbewerberunterkunft in der Putzbrunner Waldkolonie geht trotz des klaren Entscheids des Gemeinderats weiter. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zur »Durchführung eines Bauleitverfahrens für altersgerechtes Wohnen« haben beim Verwaltungsgericht München gegen die Gemeinde Putzbrunn auf Zulassung ihres Bürgerbegehrens geklagt. Der Gemeinderat hatte es Ende April mehrheitlich abgelehnt.
Derzeit werden Klage und Klageerwiderung beim Gericht geprüft. Der Gemeinderat hatte das Bürgerbegehren mehrheitlich abgelehnt, weil es »unrichtige Tatsachenbehauptungen in der Begründung« enthalte, die Bürger zur Unterschrift verleitet hätten. Es habe entgegen den Behauptungen »keine Entscheidungen zwischen Landrätin Johanna Rumschöttel und dem Bürgermeister« gegeben, unterstreicht Bürgermeister Edwin Klostermeier gegenüber dem Südost-Kurier. Die Rechtsanwälte der drei Kläger begründen, dass sich der Vorwurf nicht auf gewesene, sondern auf mögliche zukünftige Absprachen am Bürger vorbei, beziehe. So etwas sei gültig. Auch sei der Begriff »Bannwald« bei öffentlichen Veranstaltungen gefallen, sind sich die Kläger sicher. Diesen Wald am Rande des Grundstücks wollen die Bürger unangetastet sehen. Er ist allerdings nicht als »Bannwald« festgesetzt, wie Klostermeier sagt.
Während beide Seiten jetzt die Entscheidung des Gerichts abwarten müssen, hat das »toP –Aktionsbündnis tolerantes Putzbrunn« ein neues Informationsflugblatt verteilt, das Zahlen zu Asylrecht und Asylbewerberzahlen listet. Ungeachtet der Streitigkeiten wird der Bauantrag für die Asylbewerberunterkunft im Landratsamt weiter bearbeitet. »Die Frist für die Nachbarbeteiligung läuft am 13. Juli ab. Das Landratsamt München rechnet mit einer Bezugsfertigkeit der Unterkunft zum 1. November 2013«, teilt der Sprecher des Landratsamts auf Anfrage mit. Die derzeit 84 verbliebenen Asylbewerber aus der Ottobrunner Unterkunft müssten bis November allerdings dezentral untergebracht werden, weil der Mietvertrag ausläuft. Dabei kümmere man sich bevorzugt um Familien mit kleinen Kindern und mit Schulkindern.
Boschert
Artikel vom 12.07.2013Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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