Kompliziertes Verfahren

Unterhaching · Partner gesucht

Unterhaching · Der Konzessionsvertrag Strom zwischen Unterhaching und der E.ON Bayern Netz AG läuft Ende nächsten Jahres aus. Gleich vier Unternehmen konkurrieren aktuell um die Nachfolge. Zu welchen Konditionen, darüber hatte der Gemeinderat zu entscheiden.

Um bei der Auswahl auf rechtlich sicherer Seite zu sein, beauftragte die Verwaltung für die Durchführung des Verfahrens eine Kanzlei. An der Sitzung nahm deshalb die Rechtsanwältin Maike Lüninghörner von »Becker Büttner Held« (BBH) teil. Ein Büro, das auf Vergabeverträge spezialisiert ist. »Das Verfahren muss absolut transparent und diskriminierungsfrei sein, sonst droht die Nichtigkeit des abgeschlossenen Vertrags«, warnte Lüninghörner und erläuterte das genaue Procedere.

Mit einem Konzessionsvertrag bewilligt die Kommune einem Unternehmen, die Bürger mit Strom, Gas oder Wasser zu versorgen und dabei öffentliche Straßen oder Plätze für die Verlegung der Leitungen zu benutzen. Für diese Rechte erhielt Unterhaching in den letzten zehn Jahren für die Sparte Strom eine Abgabe in Höhe von rund 600.000 Euro – Tendenz steigend. Auf die öffentliche Ausschreibung hin bewarben sich vier Anbieter, die sich nun einem Auswahlverfahren zu stellen haben. Dafür erarbeiteten Verwaltung und Kanzlei ein Punktesystem verschiedener Kriterien sowie einen Vertragsentwurf. »Eine sichere, verbraucherfreundliche und preisgünstige Energieversorgung ist unser Hauptziel«, erläuterte Bürgermeister Wolfgang Panzer (SPD). Umweltfreundlichkeit und Effizienz werden dabei mit bis zu 30 Punkten bewertet. Insgesamt 275 Punkte kann der Traumbewerber erreichen.

Den Interessenten gehen ein entsprechender Verfahrensbrief sowie ein Vertragsentwurf zu. Rathaussprecher Simon Hötzl zur weiteren Vorgehensweise: »Nach Sichtung der Angebote wird es Verhandlungen mit den Bewerbern geben, die mit verbindlichen Angeboten enden«. Der Gemeinderat entscheide letztlich, welches Unternehmen für das Gemeindegebiet konzessioniert wird. Das Gremium stimmte dieser Vorgehensweise zu. K. Kohnke

Artikel vom 15.07.2013
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