Thema der Woche

München · Scharfe Kontrollen gegen Mautpreller

München · Die österreichische Autobahnbetreibergesellschaft ASFINAG kontrolliert mittels mobiler Überwachungsanlagen ganz gezielt, ob eine Vignette im Auto vorhanden ist.

Bei dieser automatischen Überwachung wird jedes vorbeifahrende Fahrzeug fotografiert und von der Windschutzscheibe ein hochauflösendes Foto produziert. Wer unnötigem Ärger aus dem Weg gehen möchte, sollte laut ADAC die aktuelle Vignette ordnungsgemäß anbringen: Richtig angebracht ist das „Pickerl“ innen direkt an der Windschutzscheibe im linken vorderen Bereich. Tabu ist eine Anbringung hinter einem vorhandenen Tönungsstreifen. Die Vig­nette gilt immer nur für ein Fahrzeug und ist nicht übertragbar. Die Trägerfolie, auf der die Vignette geklebt hat, und auch den Kaufbeleg sollte man gut aufbewahren, da sie als erforderlicher Kaufnachweis dienen. Auch für den Fall, dass die Windschutzscheibe beispielsweise nach einem Unfall oder Steinschlag ausgetauscht werden muss, sind sie für den Vignettenersatz vorzulegen.

Wer in Österreich ohne gültige Vignette erwischt wird, muss im Regelfall zur Vermeidung eines Bußgeldverfahrens eine sogenannte Ersatzmaut bezahlen. Die Höhe der Ersatzmaut beträgt bei Pkw bis 3,5 Tonnen 120 Euro. Wird dagegen eine bereits geklebte Vignette abgelöst und wieder verwendet, wird es teurer: Dann sind sogar 240 Euro Ersatzmaut fällig. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, erstattet die ASFINAG Anzeige und leitet ein Bußgeldverfahren ein. Dann droht eine Geldbuße von mindestens 300 bis maximal 3000 Euro. Die österreichische Behörde sendet den Bußgeldbescheid direkt an die Heimatadresse des betroffenen deutschen Autofahrers. Kommt dieser der Bußgeldforderung nicht nach, kann diese hierzulande zwangsweise eingetrieben, also vollstreckt werden.

Artikel vom 06.06.2013
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