Ein Hinweis des Unterhachinger Ordnungsamtes

Unterhaching · Verunreinigung durch Hundekot

Unterhaching · In letzter Zeit ist eine immer stärkere Verunreinigung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Hundekot festzustellen.

Hierzu weisen wir auf Folgendes hin: Nach geltendem Naturschutzrecht ist es untersagt, landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit (Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte) außerhalb vorhandener Wege ohne Zustimmung des Grundstückberechtigten zu betreten (Art.30 Abs.1 S.1 Bayerisches Naturschutzgesetz / BayNatSchG).

Verunreinigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hundekot können Ordnungswidrigkeiten gemäß Art. 57 Abs. 2 Nr. 2 BayNatSchG darstellen.

Artikel vom 14.03.2013
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