KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
München · Residenz-Gala-Konzert
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
Ein Hinweis des Unterhachinger Ordnungsamtes
Unterhaching · Verunreinigung durch Hundekot
Unterhaching · In letzter Zeit ist eine immer stärkere Verunreinigung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Hundekot festzustellen.
Hierzu weisen wir auf Folgendes hin: Nach geltendem Naturschutzrecht ist es untersagt, landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit (Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte) außerhalb vorhandener Wege ohne Zustimmung des Grundstückberechtigten zu betreten (Art.30 Abs.1 S.1 Bayerisches Naturschutzgesetz / BayNatSchG).
Verunreinigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hundekot können Ordnungswidrigkeiten gemäß Art. 57 Abs. 2 Nr. 2 BayNatSchG darstellen.
Artikel vom 14.03.2013Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Unterhaching (weitere Artikel)
- Südost-Kurier (weitere Artikel)