Stadt nimmt Bürger-Sorgen ernst

Mobilfunkmasten

Unterschleißheim · Zur Problematik „Mobilfunkmasten im Stadtgebiet“, nimmt die Stadt Unterschleißheim wie folgt Stellung:

Am Besten wäre es, wenn die Mobilfunkmasten aus dem Stadtgebiet verschwänden und wir trotzdem nicht auf das Handy verzichten müssten. Doch so weit sind wir zur Zeit noch nicht. Es ist, wie man vielleicht im ersten Moment annehmen möchte, kein baurechtliches Problem. Die Masten einfach zu verbieten, ist sicher nicht das Gelbe vom Ei. Denken Sie nur an die Telefon-, an die Telegrafen-, an die Strommasten entlang der Bahngleise oder an Überlandleitungen.

Es kommt auf die Strahlung an, die von den Masten ausgeht. Es handelt sich damit primär um ein immissionsschutzrechtliches Problem und um die Frage, ob die derzeit in Deutschland geltenden Grenzwerte, die identisch mit denen der Weltgesundheitsorganisation sind und sich an den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission orientieren, noch richtig sind, oder ob sie zum Beispiel an die wesentlich niedrigeren Schweizer Werte angepasst werden sollen.

Das würde aber eine Änderung des Bundesimmissionsschutzrechts bedeuten. Der Schlüssel dafür liegt in Berlin. Vielleicht wird sich der Bundestag demnächst auch damit befassen und die Werte reduzieren. Doch bis es so weit ist, möchte wenigstens die Stadt wissen, woran ihre Bürger sind.

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat sich deshalb in seiner letzten Sitzung einstimmig dafür ausgesprochen, die Intensität der Strahlung zu messen, die von den vorhandenen sechs Standorten im Umfeld der Sendemasten in Unterschleißheim ausgehen.

Das Gremium hat dafür Mittel in Höhe von 6.000 DM bereit gestellt. Auch wenn ähnliche Aktivitäten in anderen Kommunen gezeigt haben, dass die Richtwerte in aller Regel deutlich unterschritten werden, so möchte die Stadt dennoch aus Vorsorgegründen über die Fakten am Ort Bescheid wissen und mit den Mastenbetreibern in Kontakt treten, mit dem Ziel, bei einem weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes möglichst große Sicherheit für die Bürger zu erhalten.

Artikel vom 27.06.2001
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