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Grillfeste sorgen oft für Zündstoff
Nachbarschaftsstreit
München · Wer kennt sie nicht, die gemütlichen Sommerabende. Man sitzt mit der Familie, mit Freunden bei angenehmen Temperaturen bis spät in die Nacht hinein im Garten, am Balkon.
Es gibt gegrilltes Fleisch, leckere Salate und natürlich auch etwas zu trinken, um den Durst zu löschen. Ein angenehmer, gemütlicher Abend also. Leider führt eine solche Party manchmal auch zu Zwistigkeiten mit den Nachbarn. Denn die möchten bei offenem Fenster schlafen und fühlen sich durch den vom Fest ausgehenden Lärm in ihrer Nachtruhe gestört. Die Polizei wird gerufen, der Ärger ist damit vorprogrammiert.
Dieser Ärger muss nicht sein. Deshalb: Laden Sie die Nachbarn einfach mit ein zum Grillabend oder informieren Sie Ihre Nachbarn von der Party und bitten Sie um einen Hinweis, wenn es zu laut werden sollte, denn die Lautstärke beim Feiern ist einem oft selbst gar nicht bewusst oder dämpfen Sie die Lautstärke Ihrer Gespräche, Ihrer Musik nach 22 Uhr so, dass sich niemand belästigt fühlen kann.
Wenn Sie die Hinweise beachten, ist der sommerliche Friede gewährleistet und die gute Stimmung bei der Party wird nicht getrübt. Und noch eines sollten Sie beachten: Auf öffentlichen Spielplätzen und in den städtischen Grünanlagen sind Grillpartys nicht zulässig!
Artikel vom 27.06.2001Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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