Vorschläge bis 31. März

Neufahrn · Schöffen gesucht

Neufahrn · In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Interessierte haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Vorschläge können bis zum 31. März schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde Neufahrn, Rathaus, Bahnhofstraße 32, Zimmer 5/EG abgegeben werden. Folgende Daten werden benötigt: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Straße, Hausnummer, Wohnort und Beruf.
Weitere Informationen auf der gemeindlichen Homepage unter www.neufahrn.de oder im Rathaus unter Tel. 0 81 65/6 07 31.

Artikel vom 28.02.2013
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...