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Vorschläge bis 31. März
Neufahrn · Schöffen gesucht
Neufahrn · In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern
des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit,
Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit
und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es
kann nur von Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Interessierte haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen
zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Vorschläge können
bis zum 31. März schriftlich oder persönlich bei der Gemeinde Neufahrn,
Rathaus, Bahnhofstraße 32, Zimmer 5/EG abgegeben werden. Folgende Daten
werden benötigt: Familienname, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort,
Straße, Hausnummer, Wohnort und Beruf.
Weitere Informationen
auf der gemeindlichen Homepage unter www.neufahrn.de oder im Rathaus unter Tel. 0 81
65/6 07 31.
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